Kinder, die nach dem 30. Juni 2010 sechs Jahre alt werden, sind von der Beitragsbefreiung in der Kita ausgenommen.

Hamburg. Wenn Frank Taschinski über das kostenlose letzte Kindergartenjahr spricht, hört man deutlichen Ärger in seiner Stimme. Denn anders als zunächst vom Senat angekündigt, gilt die neue Regelung nur für Kinder, die im folgenden Schuljahr eingeschult werden müssen - also schulpflichtig sind. Seine Tochter Katharina ist aber ein sogenanntes Kann-Kind, weil sie nach dem 30. Juni 2010 sechs Jahre alt wird. Aus Sicht von Taschinski eine "klare Ungleichbehandlung". Jetzt hat der Rechtsanwalt aus Altona Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Schon seit Monaten brodelt die Kontroverse um das Gesetz, das seit 1. September gilt. Sowohl Oppositionspolitiker als auch betroffene Eltern kritisieren die Stichtagsreglung. Nach Schätzungen sind in jedem Kita-Jahrgang etwa 1000 Kinder betroffen. So wie die Tochter von Rechtsanwalt Taschinski. Sie wird am 11. August 2010 sechs Jahre alt und soll im September eingeschult werden. "Sie ist schulreif, das hat uns der Kinderarzt bestätigt."

Für die Familie, die den Gebührenhöchstsatz zahlt, geht es um etwa 2500 Euro. "Wir hatten uns so gefreut, endlich auch einmal in den Genuss einer Ermäßigung zu kommen", sagt der Vater, der noch eine neunjährige Tochter hat. Wie zahlreiche andere Eltern hatte die Familie im Sommer Widerspruch gegen den Kita-Gebührenbescheid des Jugendamts eingelegt. Vor Kurzem kam die Ablehnung vom Bezirksamt Altona. "Das hatte ich erwartet und schon in meinem ersten Widerspruch eine Klage angekündigt."

In seiner Argumentation setzt der Jurist auf Paragraf 38 des Hamburger Schulgesetzes. "In Absatz 2 steht klar und deutlich: Kinder, die schulreif sind, sind auch schulpflichtig." Genau diesen Passus habe der Senat aber ignoriert. Taschinski: "Dass die Sommerkinder rausfallen, ist eine reine Willkürmaßnahme. Es geht darum, Geld zu sparen."

Angesichts des Gleichbehandlungsgrundsatzes sieht der Jurist gute Chancen auf einen Erfolg seiner Klage. Dazu kommt: Andere Bundesländer haben das Problem längst gelöst, indem sie die Gebühren für Kann-Kinder rückwirkend erstatten.

Auch bei den Verantwortlichen im Bezirk Altona herrscht offenbar Unsicherheit über die Rechtslage. "Das Rechtsamt hat mich gefragt, ob ich zu einer Musterklage bereit bin", sagt Taschinski. Derzeit liegen in Altona 18 Widersprüche von Kann-Kind-Eltern vor. Eine Behördensprecherin bestätigte, dass diese bis zur Gerichtsentscheidung auf Eis gelegt sind. Der Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung (LEA) reagierte gestern positiv. "Wir unterstützen die Klage", sagte der Vorsitzende Bodo Heuer. "Auch in anderen Bezirken sind Klagen in Vorbereitung."