Gebührenfreiheit gilt nicht für Kinder, die im zweiten Halbjahr sechs werden.

Hamburg

Gut eine Woche ist es her, dass Hamburgs Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) das kostenlose letzte Kita-Jahr angekündigt hat. Jetzt stellt sich heraus: Diese Regelung gilt nicht für alle Kinder. Im "Gesetz zur Einführung des beitragsfreien Vorschuljahres" werden nämlich alle Kinder von der Befreiung ausgenommen, die nach dem 30. Juni sechs Jahre alt werden - also sogenannte Kann-Kinder sind. Diese können im selben Jahr eingeschult werden, müssen es aber nicht. Davon betroffen sind nach Angaben der Sozialbehörde rund 1000 Kinder pro Jahrgang.

Dies bedeutet: Für Kinder, die bis zum 30. Juni 2010 sechs Jahre alt werden, ist das nun beginnende letzte Kita-Jahr kostenlos. Eltern, deren Kind erst ab dem 1. Juli 2010 sechs Jahre alt wird, müssen das jetzt beginnende Kita-Jahr bezahlen.

Diese Einschränkung wurde bei der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses deutlich. "Bisher wurde immer vom letzten freien Kita-Jahr gesprochen", sagte die Ausschussvorsitzende Carola Veit (SPD). "Wir haben nicht im Traum daran gedacht, dass im Gesetzentwurf ein Teil der Kinder ausgenommen wird." In Richtung Sozialbehörde sagte sie: "Wer Beitragsfreiheit verspricht und sie dann nicht gewährt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, die Öffentlichkeit getäuscht zu haben."

Von der Behörde heißt es dazu: "Wir orientieren uns an der regulären Schulpflicht", sagte Sprecherin Jasmin Eisenhut. Kann-Kinder würden deshalb nicht von den Kita-Beiträgen befreit, weil nicht klar sei, ob sie ein Jahr später auch tatsächlich eingeschult würden. In einem solchen Fall müssten die Beiträge im Nachhinein eingefordert werden, was "erfahrungsgemäß zu Problemen führen" würde. Die Eltern dieser Kann-Kinder könnten sich aber für den Besuch der gebührenfreien Vorschulklasse entscheiden.

Denn - das ist die zweite Folge der Stichtagsregelung - künftig werden Vorschulkinder und Kita-Kinder im letzten Jahr ungleich behandelt. Für Kann-Kinder, die das letzte Jahr vor der Schule in der Vorschule sind, fallen keine Gebühren an. Wäre dasselbe Kann-Kind aber in der Kita, müssen die Eltern dafür bis 2300 Euro bezahlen.