Schulz hatte Zweidrittelmehrheit erst im zweiten Wahlgang erreicht. Streit gibt es darüber, ob dieser Wahlgang überhaupt zulässig war.

Hamburg. Das Verfassungsgericht hat den Eilantrag von Bürgerschaftsabgeordneten der Grünen, FDP und Linken verworfen, die Wahl von Ex-Staatsrat Stefan Schulz (CDU) zum Rechnungshof-Präsidenten für ungültig zu erklären. "Bürgermeister Olaf Scholz hat Herrn Schulz umgehend zum Rechnungshof-Präsidenten ernannt", sagte Senatssprecher Jörg Schmoll. Der Senat hatte die förmliche Ernennung von Schulz mit Rücksicht auf das Gericht bislang zurückgestellt.

+++ Verfassungsgericht soll Wahl von Stefan Schulz überprüfen +++

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+++Bürgerschaft: Schulz getroffen, Scholz gemeint?+++

Am 9. Mai hatte Schulz die erforderliche Zweidrittelmehrheit in der Bürgerschaft erst im zweiten Wahlgang erreicht. Streit gibt es darüber, ob der zweite Wahlgang überhaupt zulässig war. Das Verfassungsgericht will diesen Punkt im Hauptsacheverfahren prüfen. Klar ist aber schon jetzt, dass die Richter den Senat auch dann nicht auffordern werden, Schulz wieder zu entlassen, falls seine Wahl unrechtmäßig zustande gekommen sein sollte.