Senatspapier: Köche brutzelten bei Jubiläen und Abschiedsfeiern. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet.

Winterhude. Im Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Einsatzküche der Bereitschaftspolize i muss die Staatsanwaltschaft Unterlagen zu mehr als 100 Festen und Feierlichkeiten auswerten. Die Leiter der Einsatzküche, die eigentlich zur Versorgung von Beamten bei Großeinsätzen eingerichtet wurde, sollen, wie berichtet, auch bei polizeilichen Festen eingesetzt worden sein. Ob dies rechtlich zulässig und ausreichend begründet war, ist zweifelhaft. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet.

In einer Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz benennt der Senat nun Details zu den Ermittlungen. In der Senatsdrucksache heißt es, dass die Einsatzküche der Landesbereitschaftspolizei (LBP) im Zeitraum von Juni 2007 bis März 2012 auf "etwa 110 Veranstaltungen außerhalb ihrer eigentlich vorgesehenen Verwendung Veranstaltungsteilnehmer verköstigt" haben soll. Die Senatsantwort bezieht sich auf eine Strafanzeige, die von ehemaligen Verwaltungsmitarbeitern der Polizei erstattet worden war. Demnach handelte es sich bei den Veranstaltungen nicht um rein private Feste, sondern, so die Senatsantwort, um "Verabschiedungs- und Jubiläumsfeiern von Polizeibeamten, Veranstaltungen der Polizeigewerkschaften (GdP und DPolG) und des Polizeivereins, Sportveranstaltungen mit polizeilichem Bezug, Eröffnungsfeiern von Polizeikommissariaten und anderen Einrichtungen der Polizei, Jahresfeste der LBP und anderer Polizeidienststellen sowie weitere entsprechende Veranstaltungen."

+++ Privater Partyservice? Ermittlungen in höchsten Kreisen +++

+++ Privater Partyservice? Polizeiküche bleibt kalt +++

Da die Ermittlungen noch am Anfang stünden, erscheine es möglich, dass sich die Zahl der zu untersuchenden Fälle noch verändere, so der Senat. Infrage steht, ob die LBP-Köche bei diesen "Einsätzen" die Räume, Ausrüstung und den Strom der modernen Großküche rechtmäßig nutzten. Entsprechende Nebentätigkeitsgenehmigungen hatten die Beteiligten laut der Senatsantwort nicht. Abrechnungs- und Buchungsmodalitäten sowie die Abgeltung der Personalkosten sind demnach derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen.

In der Senatsdrucksache heißt es, dass der damalige Polizeipräsident bereits 2008 in einem Bericht der Innenrevision beauftragt wurde, die Verpflegungsregelung für Polizeieinsätze zu prüfen, weil man Korruptionsrisiken sah. Im Mai 2010 war eine neue Regelung eingeführt worden. Ob die dort getroffenen Formalitäten eingehalten wurden, ist von der Innenrevision laut Senat nicht überprüft worden.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an. Der CDU-Innenexperte Karl-Heinz Warnholz fordert zum Schutz der Steuerzahler und Polizeibeamten klare Regelungen für die Aufgaben der Polizeiküche: "Es ist wohl nur schwierig, eine Grenze zwischen privat und Dienst zu ziehen. Abschiedsfeiern zu organisieren gehört wohl nicht ganz zum Dienst. Das wird sich wohl über die Jahre eingeschlichen haben."