CDU fragt, seit wann die Innenbehörde von den Vorwürfen wusste. Staatsanwaltschaft liegt seit dem 24. März 2012 eine Strafanzeige vor.

Hamburg. Die Affäre um die Einsatzküche der Bereitschaftspolizei hat nun auch ein politisches Nachspiel: Der CDU-Abgeordnete und -Innenexperte Karl-Heinz Warnholz hat eine Kleine Anfrage an den Senat gestellt. Darin will er unter anderem wissen, seit wann die Innenbehörde und der Polizeipräsident bereits von den Vorkommnissen und Ermittlungen wussten.

Der Staatsanwaltschaft liegt seit dem 24. März 2012 eine Strafanzeige vor, in der die Leiter der Einsatzküche der Bereitschaftspolizei bezichtigt werden, die Einrichtung genutzt zu haben, um dort eine Art privaten Catering-Service zu betreiben. Für diesen Service sollen auch Nahrungsmittel, die für Einsatzzwecke angeschafft wurden, verarbeitet worden sein. Die für Beamtendelikte zuständige Dienststelle Interne Ermittlungen hat den Fall bereits überprüft, die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Untreue ein. Das Ausmaß der mutmaßlich widerrechtlichen Aktivitäten ist indes noch vollkommen unbekannt.

+++ Privater Partyservice? Ermittlungen in höchsten Kreisen +++

+++ Privater Partyservice? Polizeiküche bleibt kalt +++

"Auch wenn die Formulierung in diesem Zusammenhang merkwürdig klingt: Die ganze Wahrheit muss jetzt auf den Tisch", sagt Warnholz. Der Polizeipräsident sei gefordert, die Vorkommnisse komplett aufzuklären. Neben der Zahl der bekannt gewordenen Fälle will Warnholz vom Senat auch wissen, wo und in welcher Form die fraglichen Feierlichkeiten stattgefunden haben, ob Küchengeräte der Großküche eingesetzt worden sind und ob Verbrauchsmaterialien wie Müllbeutel oder Servietten abgerechnet wurden. Warnholz fragt außerdem, ob für die Verköstigung auf privaten Feierlichkeiten am Ende gar Dienstfahrzeuge der Polizei eingesetzt worden sein könnten.

Auch mit der Genehmigung von Nebentätigkeiten beschäftigt sich die Anfrage des Innenexperten. Hintergrund: Beamte müssen Nebentätigkeiten formell vom Dienstherrn genehmigen lassen. Ein privater Partyservice wäre ohne eine entsprechende Bescheinigung auch beamtenrechtlich fragwürdig.

Insgesamt umfasst die Anfrage 13 Punkte. Die Fragen neun und zehn beinhalten den wohl brisantesten Teil: Anhand der Antworten soll geklärt werden, wo und wie private Feierlichkeiten, die von der Küche der Bereitschaftspolizei ausgerichtet wurden, abgerechnet worden sind, welcher Personalaufwand dahinter steht und wer die Kosten für die Veranstaltungen getragen hat.

Warnholz will wissen, ob die eingesetzten Bereitschaftspolizisten einen Freizeitausgleich für geleistete Kochstunden erhielten - und ob die Polizei "von den jeweiligen Nutznießern eine finanzielle, wirtschaftliche oder sonstige Leistung/Gegenleistung" erhalten hat.