Köche, die unter Untreueverdacht stehen, verrichten wieder normalen Dienst in Bereitschaftspolizei. Bereits 2007 ähnliche Vorwürfe.

Hamburg. Die beiden Köche der Bereitschaftspolizei, gegen die derzeit wegen des Verdachts der Untreue ermittelt wird, arbeiten mittlerweile nicht mehr in der Einsatzküche an der Carl-Cohn-Straße. Dies bestätigte die Innenbehörde auf Nachfrage. Die Beamten seien nicht suspendiert worden, betonte Behördensprecher Frank Reschreiter. Für den Zeitraum der Ermittlungen würden sie normalen Dienst in der Bereitschaftspolizei leisten. Wie das Abendblatt erfuhr, gibt es derzeit keinen Ersatz für die Beamten, weshalb die Küche unbesetzt bleiben müsse.

Wie berichtet, wird ihnen vorgeworfen, Lebensmittel aus der Einsatzküche für einen privaten Catering-Service zweckentfremdet zu haben. Angezeigt hatte dies ein ehemaliger Verwaltungsbeamter. In der zwei Aktenordner umfassenden Strafanzeige, die der Staatsanwaltschaft Ende März übergeben wurde, werden hohe Polizeibeamte und Politiker bezichtigt, Nutznießer des Catering-Service gewesen zu sein.

+++ Privater Partyservice? Ermittlungen in höchsten Kreisen +++

In welchem Umfang die Einsatzküche über die Verpflegung der Bereitschaftspolizei hinaus genutzt werden darf, blieb gestern weitgehend unklar. Die Pressestelle der Polizei wollte sich dazu nicht äußern. Wie das Abendblatt erfuhr, darf der Küchenservice bei dienstlichen Anlässen, etwa bei einem Polizeiempfang oder einer Veranstaltung in der Innenbehörde, angefordert werden. Der Service muss dann aber ordnungsgemäß, also mit Rechnung, abgerechnet werden. Wo ein dienstlicher Anlass ende und ein privater anfange, sei in einigen Fälle schwierig, erfuhr das Abendblatt. Schon die Verabschiedung eines hohen Polizeibeamten sei eine rechtliche Grauzone.

Mit ähnlichen Untreuevorwürfen hatte sich die sogenannte Innenrevision der Polizei bereits 2007 beschäftigt. Damals bestand der Verdacht, Köche der Bereitschaftspolizei hätten "gehamsterte" Vorräte für die Ausrichtung von Jubiläen, Geburtstagsfeiern und sonstigen Anlässen von Polizisten eingesetzt und privat abgerechnet. Wie aus der Antwort auf eine SPD-Anfrage hervorgeht, sah die Innenrevision jedoch "keinen Missbrauch einer amtlichen Funktion zur Erlangung materieller oder immaterieller Vorteile".

Der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Uwe Kossel, betonte in einer Stellungnahme, bis die Ermittlungen abgeschlossen seien, gelte die Unschuldsvermutung. Er habe die Berichterstattung mit Entsetzen aufgenommen, die betroffenen Kollegen sollten sich schnell einen Anwalt nehmen.