Karlsruhe/Hamburg. Pegida München wollte 20 Meter weiter eine Veranstaltung abhalten. Dagegen setzten sich Hamburger Behörden zur Wehr.

Der rechtsextremen Gruppe "Pegida München" ist es nicht gelungen, eine Kundgebung vor dem linksautonomen Hamburger Kulturzentrum "Rote Flora" beim Bundesverfassungsgericht durchzusetzen. Ein Eilantrag wurde bereits am 11. Januar abgewiesen, wie das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mitteilte. (Az. 1 BvQ 2/20)

Die Veranstaltung unter dem Motto "Rote Flora – ein Ort undemokratischer Denkweise und Verfassungsfeindlichkeit" hatte vom 11. auf den 12. Januar stattfinden sollen – nur 20 Meter von der "Flora" entfernt, auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Die Versammlungsbehörde hatte auf eine Entfernung von ungefähr einem Kilometer gepocht. Sonst seien Ausschreitungen zu befürchten. Die linksextreme Szene werde die Demo als maximale Provokation verstehen.

Pegida München wollte schon 2019 im Schanzenviertel demonstrieren

Die Verfassungsrichter prüften das im Eilverfahren nicht inhaltlich. Insbesondere lasse sich auf die Schnelle nicht klären, ob die Behörde zu Recht behaupte, dass sich die drohende Gewalt nicht verhindern lasse, egal wie viele Polizisten im Einsatz wären, heißt es in dem Beschluss. Dem Veranstalter drohe durch die Auflage aber kein schwerer Nachteil. Andernfalls würden Menschen gefährdet.

"Pegida München" hatte schon 2019 vor dem 1. Mai im Hamburger Schanzenviertel demonstrieren wollen. Auch das wurde untersagt. Die Kleinstgruppierung ist in der Vergangenheit mehrfach durch rechtsextreme und rassistische Provokationen aufgefallen. Verbindungen zur Dresdner Pegida sind nicht bekannt.