Senat verschärft Gesetz. Nur noch drei Monate Leerstand erlaubt. Bei Verstößen droht den Eigentümern ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Hamburg. Im Kampf gegen den Wohnungsmangel in Hamburg geht die Stadt jetzt härter gegen Leerstände und Zweckentfremdungen von Immobilien vor. Der Senat will dazu das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz verschärfen. Künftig verkürzt sich die Dauer des erlaubten Leerstands von sechs auf drei Monate. Außerdem müssen Wohnungen ab dem ersten Tag des Leerstands den Bezirksämtern gemeldet werden. Das geht aus einer Senatsdrucksache hervor, die dem Abendblatt vorliegt. Bei Verstößen droht den Eigentümern ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

"Die Versorgung der Hamburger Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum ist wegen der angespannten Wohnungsmarktlage schwierig", heißt es in der Drucksache. "Neben der aktiven Wohnungsbaupolitik, die sich naturgemäß erst mit einer gewissen Verzögerung auswirken kann, kommt dem Schutz des bestehenden Wohnraums deshalb eine große Bedeutung zu." Dieser müsse in Zeiten des Mangels an günstigem Wohnraum konsequent geschützt werden, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Die Anzeigepflicht bei Leerstand wird nach vier Jahren wieder eingeführt. 2008 war sie im Zuge der Föderalismusreform abgeschafft worden. Dabei ging es um Bürokratieabbau. Dies hat sich laut Senatsdrucksache allerdings nicht bewährt. "Ohne die Verpflichtung zur Anzeige des Leerstands erhält die Behörde nur zufällig und gelegentlich Kenntnis von Leerständen", heißt es. Eine systematische Leerstandsbekämpfung sei so nicht möglich. Vorgegangen werden soll auch gegen die Zweckentfremdung von Immobilien als Ferienwohnungen. Das betrifft etwa 1500 Wohnungen in der Stadt.

Neu eingeführt wird eine Pflicht zur sogenannten Zwischenvermietung bei geplanten Um- und Neubaumaßnahmen. Konkret bedeutet dies, dass Besitzer von Wohnhäusern, die ihre Immobilie sanieren wollen, nicht mehr so lange warten dürfen, bis der letzte Mieter aus dem Gebäude ausgezogen ist. Stattdessen müssen die Besitzer ihre Wohnungen befristet bis zum Zeitpunkt der Baumaßnahmen vermieten. Daran wird künftig die Genehmigung der Baumaßnahmen geknüpft.

Die Gesetzesänderung geht auf eine Initiative der SPD-Bürgerschaftsfraktion zurück. "Uns geht es um den Schutz des bestehenden Wohnraums", sagte Dirk Kienscherf, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, auf Nachfrage. "Das ist neben dem Wohnungsneubau ein wichtiger Baustein." Bei der Übernahme der Regierung hatte der SPD-Senat das Ziel ausgegeben, bis zum Jahr 2020 jedes Jahr 6000 Wohnungen zu bauen. Zudem sind derzeit zwei Bundesratsinitiativen in Vorbereitung. Zum einen soll der Anstieg von Mieten bei Neuvermietungen gedeckelt werden. Zum anderen soll künftig nicht mehr wie bisher automatisch der Mieter die Maklercourtage bezahlen, sondern derjenige, der den Makler beauftragt.

Nach dem bevorstehenden Senatsbeschluss muss die Bürgerschaft über die Gesetzesänderung abstimmen. Dies wird nach bisherigen Planungen noch in diesem Jahr geschehen. Anfang des Jahres sollen die verschärften Vorschriften in Kraft treten.