Die wichtigsten Fragen zur geplanten Verschärfung des Wohnraumschutzgesetzes. Vermieter droht Bußgeld bis zu 50 000 Euro

Hamburg. Die Lage für Wohnungssuchende in Hamburg wird sich vom kommenden Jahr an nach Überzeugung des Senats verbessern. Das ist das Ziel der geplanten Verschärfung des Wohnraumschutzgesetzes, wonach die erlaubte Dauer des Wohnungsleerstands halbiert und die Anzeigepflicht von Leerstand nach vier Jahren wieder eingeführt wird. Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen:

Wie lange darf eine Wohnung in Hamburg leer stehen?

Bislang sind es sechs Monate. Nach der Gesetzesänderung sind es nur noch drei Monate. Anschließend drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Euro. Bislang war es schwierig, die tatsächliche Dauer festzustellen. Das neue Gesetz sieht dafür eine klare Regelung vor. Danach heißt es künftig: "Als Beginn des Leerstehenlassens von Wohnraum gilt grundsätzlich der Auszug des letzten Bewohners, bei Neubauten der Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit."

Wie wird kontrolliert?

In erster Linie zielt das Gesetz auf Abschreckung und Selbstregulierung. So besteht die Hoffnung, dass die Meldepflicht von Leerstand zu einer freiwilligen Reaktion führt. Es wird auch darauf gesetzt, dass Anwohner Leerstände bei den Bezirksämtern anzeigen. Zudem ist vorgesehen, dass drei zusätzliche Mitarbeiter den sogenannten Wohnraumschutz für zwei Jahre verstärken sollen. Sie sollen etwa einschlägige Internetseiten daraufhin überprüfen, ob dort Wohnraum als Ferienwohnung angeboten wird. Besonders betroffen sind davon die Bezirke Mitte, Altona, Eimsbüttel und Nord. Sollten diese Maßnahmen keinen Erfolg haben, ist eine Aufstockung des Personals möglich. Bislang erfuhren die Behörden nur zufällig von leer stehenden Wohnungen.

Wie hoch ist der Bedarf an Wohnungen in Hamburg?

Laut Frank Krippner, Sprecher der Baubehörde, ist diese Zahl schwer zu ermitteln. Es gibt Schätzungen von bis zu 90 000 fehlenden Wohnungen. Geht man von dem Senatsziel aus, bis 2020 jährlich 6000 neue Wohnungen zu schaffen, liegt die Zahl bei etwa 54 000.

Wie viele Wohnungen sind neu gebaut worden?

Im vergangenen Jahr sind 3729 Wohnungen fertiggestellt worden. In diesem Jahr sollen es gut 4000 werden. Die Zahl der bislang in diesem Jahr genehmigten Wohnungen in Hamburg liegt derzeit bei 6331. Ende des Jahres soll sogar die 7000er-Marke geknackt werden. Dass es zwischen der Zahl der Baugenehmigungen und der Zahl der tatsächlich fertiggestellten Wohnungen eine Differenz gibt, liegt daran, dass zwischen dem behördlichen Bescheid bis zum Bau etwa 18 Monate liegen. Der Effekt der Baugenehmigungen wirkt sich also erst sehr viel später aus.

Ändert sich etwas bei der Zahlung von Maklercourtagen?

Das ist zumindest vorgesehen. Anfang 2013 will Hamburg mit einem Gesetzentwurf eine Bundesratsinitiative starten, in der Maklerkosten künftig nach dem "Bestellerprinzip" geregelt werden. Das heißt: Wer einen Makler beauftragt, soll ihn auch bezahlen. Bisher bezahlen in Hamburg meistens Mieter oder Käufer die Dienstleistung des Maklers - unabhängig davon, wer Auftraggeber ist. Marktübliche Vergütungen sind maximal zwei Nettokaltmieten (bei Vermietung) oder rund sechs Prozent des Kaufpreises (bei Verkäufen).

Wie soll der Anstieg der Mieten gebremst werden?

Bei Neuvermietungen soll die Miete nur auf maximal 20 Prozent über das ortsübliche Niveau angehoben werden dürfen. Das betrifft insbesondere angesagte Stadtteile wie St. Pauli, in denen die Durchschnittsmiete deutlich unter der für Neubauten oder aufwendig sanierte Wohnungen liegt. Um diese Änderung durchzusetzen, muss auf Bundesebene das Wirtschaftsstrafgesetz novelliert werden. Auch hier bereitet Hamburg eine Bundesratsinitiative vor.

Welche Initiativen gibt es noch?

Nach energetischen Sanierungen soll nur noch der Teil der Kosten auf die Miete umgelegt werden dürfen, der tatsächlich die Energiekosten senkt. Hier ist etwa eine Änderung des Mietgesetzes auf Bundesebene in der Diskussion.