Das Haus für ehemalige Sicherungsverwahrte darf einem Gutachten zufolge nicht umgebaut werden: Es soll ein Schwarzbau sein.

Moorburg. Der Senat hat sich mit seinen Plänen, drei ehemalige Sicherungsverwahrte in Moorburg unterbringen zu wollen, offenbar in eine schwierige juristische Lage manövriert. Nach einem Gutachten der Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Günther, das dem Abendblatt vorliegt, sind die Pläne weder mit dem Baurecht, noch mit dem Hafenerweiterungsgesetz vereinbar.

Nach dieser Expertise ist das Haus am Moorburger Elbdeich 379 ein Schwarzbau, den sich das Bezirksamt Harburg nachträglich selbst legalisiert hat. Die drei Männer sollen dort in drei separate Wohnungen einziehen. Seit sie Ende August unter anderem von Sozialsenator Detlef Scheele und Justiz-Staatsrat Ralf Kleindiek informiert wurden, protestieren Moorburger gegen die Senatspläne.

Das Gebäude wurde um 1900 gebaut. Im Erdgeschoss gab es ursprünglich eine Wohnung, Pferde- und Kuhställe. Das Dachgeschoss war eine Räucherkammer. Im Nachhinein wurde die Kate bereits mehrmals umgebaut, allerdings soll es dafür nie eine Genehmigung gegeben haben. Damit wäre die Kate faktisch zum illegalen Schwarzbau geworden. Inzwischen ist die Freie und Hansestadt Hamburg Eigentümerin des Häuschens. Das Problem löste jetzt, pünktlich zu Beginn der Umbauarbeiten für die drei Wohnungen, das Harburger Bezirksamt auf dem kurzen Dienstweg. Laut Rechtsgutachten habe die Bauabteilung den Schwarzbau rückwirkend legalisiert, um eine Baugenehmigung für die jetzigen Pläne erteilen zu können.

Dass jetzt die Baugenehmigung vorliegt, darüber wurden die Fraktionsvorsitzenden der Bezirksversammlung Harburg gerade vor wenigen Tagen unterrichtet. CDU-Fraktionschef Ralf-Dieter Fischer zeigt sich "überaus verwundert" über die Art und Weise, wie hier "die Bezirksversammlung auf den Arm genommen wurde". Die Baugenehmigung datiert vom 24. September. Einen Tag später, in der Sitzung der Bezirksversammlung, wurde den Abgeordneten nichts darüber mitgeteilt. Eine nachträgliche Legalisierung von Schwarzbauten, so Fischer, sei nicht im Schnellverfahren zu machen.

"Das ganze Verfahren bewegt sich rechtlich auf sehr dünnem Eis", sagt Fischer. Auch Ronald Preuß, Fraktionschef der Grünen in der Harburger Bezirksversammlung, hält es "für sehr bedenklich, wie in diesem Fall mit geltendem Baugesetz umgegangen wird".

Die Saga, sie verwaltet die Häuser in Moorburg für die Hansestadt, habe den Bauantrag erst Anfang September gestellt. Dafür, dass wegen der Befreiung vom Hafenerweiterungsgesetz eigentlich Hamburg Port Authority (HPA) hätte gefragt werden müssen, sei es "überraschend schnell mit der Baugenehmigung gegangen", moniert Ralf-Dieter Fischer.

Die ganze Vorgehensweise zeige, wie ernst es der Senat mit der Transparenz und der Bürgerbeteiligung an runden Tischen meine. Laut Hafen-Gesetz dürfen Häuser in Moorburg zwar saniert, aber nicht umgebaut werden. Und genau das soll jetzt mit der alten Kate passieren, damit die Ex-Sicherungsverwahrten einziehen können. Laut Rechtsgutachten handelt der Senat mit dem Ausbau der Kate gegen das Hafenerweiterungsgesetz, das seit 1982 in seiner jetzigen Fassung in Kraft ist. Der rund 780 Einwohner zählende Stadtteil Moorburg fällt unter diese Regelung. "Nach Paragraf 3, Absatz 1, Satz 1 dürfen die Grundstücke und Gebäude im Hafenerweiterungsgebiet nicht wesentlich verändert werden", heißt es in der Expertise.

Die Stadt könnte sich allerdings eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn "die Nutzung zu Wohnzwecken sowie die Investitionen in die baulichen Veränderungen, die wertsteigernd wirken, den Zwecken des Hafenentwicklungsgesetzes nicht entgegenstehen". Zweck des Gesetzes ist die "Sicherung der Flächen, die für die Hafenentwicklung gegebenenfalls benötigt werden". Aber gegen dieses Argument spricht laut Expertise, dass damit der Stadt eine "wirtschaftliche Betätigung ermöglicht wird, die allen anderen Eigentümer vorenthalten wird. Würde hier eine Ausnahme gewährt, würde sich dies auf jedes Gebäude ... in staatlichem Eigentum ausweiten lassen". Die Stadt Hamburg könne damit "konkurrenzlos Wohnraum schaffen, was Privateigentümern verwehrt ist. Dies spricht gegebenenfalls sogar für eine Verfassungswidrigkeit ..."

SPD-Fraktionschef Jürgen Heimath kennt zwar die Expertise nicht, sagt er, habe aber inzwischen von dem "angeblichen Schwarzbau" erfahren. "Was da wann und wie gelaufen ist, entzieht sich im Moment noch meiner Kenntnis", sagt der SPD-Politiker.