Staatsanwaltschaft Göttingen hat eine Beschwerde gegen die Entlassung von Jens B. aus der Sicherungsverwahrung eingereicht.

Hamburg/Göttingen. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat formal Beschwerde gegen die Entlassung von Jens B. aus der Sicherungsverwahrung eingereicht. Das teilte Staatsanwalt Andreas Buick auf Abendblatt-Nachfrage mit. Damit wird B. so lange hinter Gittern bleiben, bis über die Beschwerde entschieden wurde.

Die Hamburger Strafvollstreckungskammer hatte am Donnerstag entschieden, Jens B. nach 15-jähriger Haftstrafe und nunmehr zehnjähriger Sicherungsverwahrung aus dieser mit zahlreichen Bewährungsauflagen zu entlassen. Weil B. 1986 in Göttingen eine Frau vergewaltigt und auf sie eingestochen hat und er dort verurteilt wurde, hat die Göttinger Staatsanwaltschaft das Beschwerderecht.

"Wir haben am Donnerstag ein Fax mit dem Beschluss aus Hamburg erhalten und dagegen sofortige Beschwerde eingelegt", sagte Staatsanwalt Buick. Nun werden die Akten zum Fall nach Göttingen geschickt, damit die Staatsanwaltschaft ihre Beschwerde schriftlich begründen kann. Danach entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht über den Fall. Bis zu einem Beschluss werden nach Ansicht der Göttinger "mehrere Wochen" vergehen.

Unterdessen geht die Diskussion über den Umgang mit den ehemals Sicherungsverwahrten weiter. Die Hamburger FDP-Fraktion hat vom Senat "Alternativkonzepte" gefordert. "Der Senat muss sich der Realität stellen. Keiner der drei ehemaligen Sicherungsverwahrten will in das Haus in Jenfeld ziehen. Alle haben dem Angebot des Senats eine Abfuhr erteilt", sagte Fachsprecherin Martina Kaesbach. Der Senat müsse einsehen, dass "hier keine Basta-Politik" weiterhelfe. Es müsse eine norddeutsche Lösung gesucht werden, so Kaesbach.