Rechtsanwalt Gerhard Strate: HSH-Nordbank-Chef Nonnenmacher hat gegen das Aktiengesetz verstoßen. Prevent weist Verwicklung zurück.

Hamburg. In der Spitzelaffäre um die HSH Nordbank gerät nun der Vorstandsvorsitzende Dirk Jens Nonnenmacher in den Fokus. Nach Einschätzung des Hamburger Rechtsanwalts Gerhard Strate hat Nonnenmacher gegen das Aktiengesetz verstoßen, als er Anfang 2009 gemeinsam mit Chefjustiziar Wolfgang Gößmann interne Ermittlungen gegen vier andere Vorstandsmitglieder einleitete.

Strate verweist auf Paragraf 112 des Aktiengesetzes , in dem es heißt: "Vorstandsmitgliedern gegenüber vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich." Wie Gößmann in einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Kiel ausgesagt hatte, hätten aber nur er und Nonnenmacher und später die damalige Kommunikationschefin Michaela Fischer-Zernin davon gewusst, dass man den anderen Vorständen markierte Dokumente zukommen ließ. So sollte herausgefunden werden, ob es ein internes Leck gibt. Nachdem ein an Vorstand Frank Roth gerichtetes Schreiben bei der Zeitung "Guardian" in England aufgetaucht sein soll, wurde Roth am 16. April 2009 entlassen. "Auch aus heutiger Sicht war das Vorgehen inhaltlich und der Form nach angemessen", sagte HSH-Sprecher Frank Laurich gestern.

Strate hält dagegen: "Es ist keinem Vorstandsmitglied erlaubt, unter Ausnutzung von Ressourcen der Aktiengesellschaft gegen ein anderes Vorstandsmitglied vorzugehen." Auch der damalige Aufsichtsratschef Wolfgang Peiner hatte seine Nachfolger am Montag aufgefordert, den Vorgang "lückenlos" aufzuklären. Die Gelegenheit gibt es schon heute, wenn sich der Präsidialausschuss trifft. Die Ermittlungen gegen Roth wurden eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft keinerlei Beweise dafür fand, dass er das Leck in der Bank war.

Unterdessen weist die Sicherheitsfirma Prevent AG eine Verbindung zu der Roth-Entlassung zurück. Dass im Schriftverkehr mit der HSH das Wort "Guardian" auftauche, weise nicht auf die britische Zeitung hin. Der Projektname sei bereits 2007 vergeben worden und beziehe sich auf die Funktion "Hüter, Wächter". Angebliche Rechnungen über 120 000 Euro für die dreitägige Bewachung Nonnenmachers oder über 7,083 Millionen Euro in Zusammenhang mit "Guardian" existierten nicht. Zu einer Rechnung über rund 55 000 Euro für sogenannte Schutzakten erklärt Prevent: Die Erstellung von Schutzakten beinhalte nicht nur das - kostenlose - Erwirken einer behördlichen Auskunftssperre, sondern "umfassende persönliche Schutzkonzepte" für potenziell gefährdete Personen. Solche Konzepte habe Prevent für mehrere Repräsentanten der Bank erstellt.

Die umfangreiche Arbeit der Sicherheitsfirma für die HSH erklärt nach Abendblatt-Informationen auch die Summe 7,083 Millionen Euro: Sie steht unter einer Auflistung von Prevent-Leistungen für die HSH aus den Jahren 2008 und 2009.

Dass der frühere Prevent-Mitarbeiter Arndt U. seine angeblich gegenüber Betriebsratschef Olaf Behm gemachte Aussage, er habe Frank Roth im Auftrag der HSH bespitzelt, in einer Erklärung revidiert hat, spielt für die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen gegen den ehemaligen Sicherheitsberater keine Rolle. "Es gibt keinen Anlass, das Verfahren einzustellen", sagte Staatsanwalt Bernd Mauruschat. Es existierten halt zwei unterschiedliche Aussagen: die aus Behms Protokoll, die die Ermittlungen angestoßen hatten, und Arndt U.s Erklärung gegenüber einem Notar. "Jetzt gilt es zu prüfen, welche Aussage die richtige ist."