Der Bundesgerichtshof lehnt die Revision des Stadtplanerbes Alexander Falks ab. Das Urteil über vier Jahre Haft ist rechtskräftig.

Karlsruhe/Hamburg. Einst stand sein Name für unaufhaltsamen Erfolg. Stadtplanerbe Alexander Falk, Unternehmer und Star der New Economy, dazu einer der 30 Reichsten Deutschlands. Doch jetzt hat sich das Blatt für den früheren ewigen Gewinner deutlich gewandelt. Der 40-Jährige hat eine gravierende juristische Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Unternehmers gegen ein Urteil des Landgerichts vom 9. Mai 2008 als "unbegründet" verworfen (Aktenzeichen 1 StR 245/09). Damals war Falk wegen versuchten Betruges zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Nach dem BGH-Beschluss wird Alexander Falk die Gefängnisstrafe tatsächlich verbüßen müssen.

Denn damit ist der Strafausspruch des Landgerichts rechtskräftig. Nach Erledigung einiger Formalien werde "die Hamburger Staatsanwaltschaft Herrn Falk so bald wie möglich zum Strafantritt laden", sagte Oberstaatsanwalt Bernd Mauruschat dem Abendblatt. Im Vorfeld des Verfahrens vor dem Landgericht hatte Falk bereits 22 Monate in Untersuchungshaft verbracht, war schließlich gegen eine Kaution von 1,5 Millionen Euro und strenge Meldeauflagen freigekommen. Die Untersuchungshaft würde jetzt auf jeden Fall auf seine noch zu verbüßende Strafe angerechnet, sodass er im für ihn ungünstigsten Fall noch mehr als zwei Jahre, bei Entlassung nach zwei Dritteln der Haftzeit jedenfalls noch einige Monate im Gefängnis absitzen müsste.

Der Fall Falk - Eine Chronik

Aus Sicht der Verteidigung Alexander Falks ist der Kampf allerdings noch nicht verloren. "Herr Falk ist natürlich nicht zufrieden mit der BGH-Entscheidung", sagte sein Verteidiger Thomas Bliwier. "Wir werden gegen den Beschluss des BGH Verfassungsbeschwerde einlegen und versuchen, eine Korrektur der Entscheidung zu erreichen." Nach Auffassung der Verteidigung "ist die Auslegung verfassungswidrig, weil eine Ausweitung der Strafbarkeitsvoraussetzungen des Betrugstatbestands stattgefunden hat", sagte der Anwalt.

Mit dem Urteil des Landgerichts war nach 157 Verhandlungstagen und einer Prozessdauer von nahezu dreieinhalb Jahren das größte Hamburger Wirtschaftsverfahren zu Ende gegangen. Im Mittelpunkt standen Falk und vier seiner Topmanager. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Falk zusammen mit den Mitangeklagten den Wert der Firma Ision durch Umsatzmanipulationen künstlich nach oben getrieben hatte, um beim Käufer, der englischen Energis, einen höheren Preis zu erzielen. Die Firma hatte Ision im Jahr 2000 für umgerechnet rund 800 Millionen Euro gekauft und war kurz danach in die Insolvenz gegangen. Laut der jetzigen Entscheidung des BGH spreche einiges dafür, dass es sich bei der Tat nicht nur um einen versuchten, sondern um einen vollendeten Betrug handelte, weil ein Vermögensschaden "naheliegt". Der Käufer habe ein Wachstumsunternehmen erstehen wollen, habe jedoch nicht nur etwas von minderer Qualität, sondern sogar "ein für sie unbrauchbares Aliud", also unbrauchbares anderes bekommen, heißt es in der BGH-Entscheidung.

Die jetzige Niederlage Falks vor dem Bundesgerichtshof ist die zweite Schlappe vor dem höchsten deutschen Strafgericht innerhalb weniger Wochen. Nach einem BGH-Urteil von Ende Juni muss der Unternehmer um die Einziehung seines Vermögens bangen. Denn Falk droht der sogenannte Verfall, dabei wird alles Geld eingezogen, was ein Täter aus einer Straftat erlangt hat, und fällt der Staatskasse zu. Bei Falk steht eine Gewinnsumme von rund 32 Millionen Euro im Raum. Wie viel tatsächlich eingezogen wird, wird das Landgericht noch entscheiden.

Als Falk seinerzeit, im Mai 2008, noch im Gerichtssaal von Reportern angesprochen wurde, was er jetzt tun werde, hatte er geantwortet, er werde "feiern". Es gebe "immer" etwas zu feiern, beharrte er. Vielleicht wird es jetzt auch für ihn, den ewigen Optimisten, schwierig, gute Gründe zum Feiern zu finden.