Die Pädagogik-Dozentin Angelika Fournés hat in erster Instanz erfolgreich vor dem Arbeitsgericht gegen die Universität geklagt.

Hamburg. Die Privatdozentin Angelika Fournés hat vor dem Arbeitsgericht gegen die Universität geklagt und in erster Instanz gewonnen. Das Gericht gab der Pädagogik-Dozentin darin recht, dass ihre bis 30. September 2009 laufende Vertretungsprofessur nicht durch Befristung beendet wurde. Das bedeutet, dass Fournés nach wie vor Professorin der Universität Hamburg ist, und zwar mit allen Ansprüchen.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass das Arbeitsverhältnis von Angelika Fournés weiter besteht. Die Universität hatte Kenntnis von den beiden Hauptseminaren und dem Examenskolloquium, die die Privatdozentin im laufenden Wintersemester anbietet. Weil die Hochschule Angelika Fournés diese Seminare halten ließ und die Zusammenarbeit mit der Wissenschaftlerin nicht eindeutig beendete, wurde aus ihrer befristeten Beschäftigung eine unbefristete, so das Gericht.

Für die Dozentin dürfte diese Entscheidung ein wichtiger Schritt sein. Die Autorin mehrerer Bücher hatte ihre Studenten seit Oktober 2009 ohne Bezahlung unterrichtet, musste kürzlich sogar Arbeitslosengeld beantragen. Im Jahr 2007 hatte sie eine Vertretungsprofessur für Sachunterricht und Didaktik angetreten. Darauf folgten mehrere unbezahlte Monate, eine Anstellung als "Tutorin" (981 Euro Gehalt) an der Universität, dann weitere Monate als Vertretung. Die Uni hielt die hochqualifizierte und offenbar sehr beliebte Dozentin - etwa 45 Studenten waren bei der Verhandlung anwesend - mit immer neuen kurzfristigen Verträgen hin, statt ihr eine ihrem akademischen Stand angemessene Anstellung anzubieten.

Wie es weitergeht, hängt von den Streitparteien ab: Angelika Fournés kann jetzt ihre Weiterbeschäftigung und die ihr zustehende Vergütung einklagen. Genauso hat die Universität Hamburg die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.