Der Gesetzentwurf der Justizbehörde sieht präzise Regeln vor, wo Kameras aufgestellt und wie lange die Bilder gespeichert werden dürfen.

Hamburg. Der Datenschutz soll in Hamburg mehr Gewicht bekommen. Vor allem sollen die Bürger stärker vor den mittlerweile allgegenwärtigen Überwachungskameras geschützt werden. Geschehen soll das mittels einer Änderung des Datenschutzgesetzes. Der Gesetzentwurf der Justizbehörde, der dem Abendblatt vorliegt, sieht präzise Regeln vor, wo Kameras aufgestellt und wie lange die Bilder gespeichert werden dürfen.

In der Hansestadt seien zahlreiche Kameras installiert, für die es bisher keine Rechtsgrundlage gebe, kritisierte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar in der "Welt". Darunter seien rund 90 Geräte an Dienstgebäuden, 41 an staatlichen Museen und 73 an Hochschulen. "Eigentlich müssten diese Kameras sofort abgeschaltet werden", sagte Caspar. Er wolle jedoch abwarten, welche Auswirkungen eine Neuregelung haben werde. Diese muss jetzt zunächst den parlamentarischen Weg gehen.

Im Gesetzentwurf heißt es: "Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume ... ist nur zulässig, soweit sie zum Schutz von Personen und Sachen oder zur Überwachung von Zugangsberechtigungen erforderlich ist." Die erhobenen Daten dürften nur gespeichert werden, wenn anzunehmen sei, dass Straftaten begangenen werden sollen. Eine weitere Verarbeitung der Daten soll nur zulässig sein, "soweit dies zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für bedeutende Sach- oder Vermögenswerte erforderlich ist". Außerdem müsse die Videobeobachtung "für die Betroffenen erkennbar" sein. Personen, die mittels Videoüberwachung identifiziert werden könnten, müssten über die Speicherung der Daten benachrichtigt werden. Schließlich heißt es: Aufzeichnungen und alle daraus gefertigten Unterlagen sollen spätestens nach einer Woche gelöscht werden, sofern sie nicht mehr zwingend erforderlich sind.

Zur Begründung heißt es in dem Gesetzentwurf, die Videoüberwachung sei als "schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts" anzusehen. Zitat: "Wird ein öffentlich zugänglicher Raum per Video überwacht, besteht für jeden, der diesen Raum betritt und unter Umständen sogar betreten muss, im Grunde ein Zwang zur Angabe personenbezogener Daten, denn es wird beispielsweise registriert, wann sich der Besucher wie lange dort aufgehalten hat, wie er sich verhalten hat, wie er gekleidet war und wer ihn begleitet hat." Daher bedürfe es einer "ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage".