Der Bezirk Altona will mit einer sozialen Erhaltensverordnung und Bebauungsplänen dafür sorgen, dass der Stadtteil sich nicht weiter verändert.

Sternschanze. Partymeile, Szeneviertel und gelegentlicher Krawallplatz: Die Schanze steht für vieles in Hamburg, eben auch für einen Stadtteil mit steigenden Mieten und Luxussanierungen. Gegen eine drohende Verdrängung von bisherigen Bewohnern hat der Bezirk Altona daher nun ein ganzes Bündel von Verordnungen und Bebauungsplänen auf den Weg gebracht. Zusammengenommen ist das so etwas wie ein Artenschutz für die Schanze. Nils Fischer, Sprecher des zuständigen Bezirksamts Altona, formuliert es etwas zurückhaltender: "Wir wollen den Istzustand möglichst erhalten", sagt er.

Auf eine Kurzformel gebracht bedeutet das: Die Zahl der Kneipen, Clubs und Restaurants soll begrenzt bleiben. Umwandlungen in Eigentumswohnungen, Abriss von alten Fassaden oder Luxussanierungen werden erschwert oder möglichst ganz verhindert. So ist jetzt vor wenigen Tagen nach längerer Vorprüfung für den Stadtteil Sternschanze eine soziale Erhaltungsverordnung in Kraft getreten. Sie ist die erste dieser Art in Altona, geplant sind weitere im Bezirk noch für das Osterkirchenviertel und Altona-Altstadt. In Hamburg gibt es eine solche Regelung bisher auch in St. Georg, St. Pauli und der südlichen Neustadt (Portugiesenviertel).

Mit einer sozialen Erhaltungsverordnung sollen nach Willen des SPD-Senats in besonders begehrten Innenstadtvierteln die Mietpreise möglichst stabil gehalten werden. Ein Allheilmittel seien sie aber nicht, heißt es indes bei "Mieter helfen Mietern". Aber ein guter ein Schutz gegen teure Umwandlung schon: Wenn Umbauten oder gar Abrisse an Wohnhäusern geplant sind, brauchen Eigentümer dazu jetzt eine besondere Genehmigung. Ebenso für eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Ist die Verwaltung der Ansicht, dass mit einer solchen Maßnahme das Wohnen deutlich teurer und damit für bisherige Bewohner unerschwinglich wird, kann sie solche Vorhaben untersagen. Zudem kann die Stadt innerhalb des Verordnungsgebiets auf ein Vorkaufsrecht bestehen. Grundlage für den Erlass der Verordnung war eine Studie, die erste Verdrängungstendenzen zeigte: So leben rund 7500 Menschen in dem Stadtteil, 58 Prozent davon sind Singles. Das durchschnittliche Einkommen liegt demnach höher als der Hamburger Durchschnitt und auch höher als noch vor zehn Jahren in der Schanze.

Als weitere Schutzmaßnahmen für den Stadtteil Sternschanze hat der Bezirk zudem zwei sehr detaillierte Bebauungspläne in Arbeit: Der Bebauungsplan "Sternschanze 6" soll bereits im Juni in Kraft treten. Damit wird laut Bezirksamt im Bereich Susannenstraße die Wohnnutzung geschützt. Weitere Restaurants oder Clubs als bisher dürften dann keine Genehmigung erhalten, sagt Bezirkssprecher Fischer. Eine Maßnahme, die vor allem Anwohner gefordert hatten, weil sie sich durch Lärm und betrunkene Partygänger belästigt fühlten. Auch Spielhallen oder Wettbüros sind dann dort nicht mehr zugelassen.

Ähnliche Ziele verfolgt der Bebauungsplan "Sternschanze 7", der den Bereich am Florapark umfasst. Der "städtebauliche Charakter des Quartiers" solle dort erhalten bleiben, so heißt es in der Planbegründung. Alteingesessene Läden und Einrichtungen würden vor einer Verdrängung bewahrt. Explizit bezieht sich dieses Ziel auf die von Autonomen seit Jahren besetzte Rote Flora. Das frühere Theater wird mit dem Plan als Kulturzentrum festgeschrieben - auch bei einem Verkauf ist dann keine andere Nutzung mehr möglich. "Wir wollen damit die Spekulation verhindern", so Fischer. Der Plan reicht aber noch weiter: Die Anzahl der Kneipen und Cafés soll innerhalb dieses Plangebiets ebenfalls auf den heutigen Stand begrenzt bleiben und Wettbüros oder Spielhallen möglichst ausgeschlossen werden. Besonders "stadtbildprägende" Gebäude sollen zudem erhalten bleiben. Veränderungen an den Fassaden seien dann kaum noch möglich, sagt Bezirkssprecher Fischer. Dieser Bebauungsplan soll noch in diesem Jahr öffentlich ausgelegt werden, um dann zügig ebenfalls Gültigkeit zu erlangen.

Nicht ganz so weit wie mit den beiden Bebauungsplänen ist der Bezirk indes mit seinen Ideen für die sogenannte Brammerfläche im Schanzenviertel: Aktuell befindet sich dort der Zomia-Bauwagenplatz und der Beachclub Central Park. Ein Bürgerbegehren für eine "viertelgerechte Nutzung" hatte zwar zahlreiche Unterschriften gebracht, viele kamen aber von Unterzeichnern aus anderen Bezirken, sodass das Begehren nicht weiterlief. Gleichwohl übernahm die Bezirkspolitik die Ziele und unterstützt ein besonders Konzept des Central-Park-Betreibers, der nach eigener Darstellung eine ebensolche "viertelgerechte Nutzung" plane. Studentenwohnungen, günstige Mietwohnungen, ein Hospiz, ein öffentlicher Innenhof und auch Platz für Musikclubs - das alles könnte dann dort untergebracht werden. "Wir unterstützen dieses Konzept, weil es auch Verdrängung verhindert und zum Viertel passt", sagt der Altonaer SPD-Stadtplanungsexperte Mark Classen. Allerdings: Nach Willen der Bezirkspolitik sollte das rund 8500 Quadratmeter große städtische Gelände dem Projektentwickler exklusiv, aber befristet überlassen werden. Zwei Jahre hätte der dann Zeit, Investoren zu suchen und die Pläne zu konkretisieren. Doch die Finanzbehörde legte jetzt ihr Veto ein und pocht auf eine öffentliche Ausschreibung. "Wir werden aber die Wünsche der Bezirks berücksichtigen", so ein Sprecher. Doch auf eine öffentliche Ausschreibung könne in diesem Fall nicht verzichtet werden. Immerhin sei es ja möglich, dass es noch ein besseres Konzept gebe.