Berlin. Der Flug fällt aus und man ist nicht rechtzeitig zurück am Arbeitsplatz? Ob Abmahnung oder gar Kündigung droht, erklärt eine Anwältin.

Kaja Keller, Rechtsanwältin in der Berliner Kanzlei Gansel Rechtsanwälte beantwortet Fragen der Leserinnen und Leser.

Leserfrage: In den Sommerferien gab es immer wieder Berichte über ausgefallene oder gestrichene Flüge. Auch streiken immer mal wieder Piloten oder Fluglotsen. Ich habe mit meiner Familie eine Fernreise in den Herbstferien gebucht. Da die Ferien kurz sind, wollen wir jeden Tag nutzen. Auf was sollte ich mich gefasst machen, wenn ich Pech habe und am Urlaubsort strande?

Das sagt die Anwältin: Wer zu spät aus dem Urlaub kommt und eben nicht am vereinbarten Tag wieder erscheint, der verletzt streng genommen seine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag – nämlich die zu arbeiten.

Kaja Keller ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin.
Kaja Keller ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin. © Gansel Rechtsanwälte | Gansel Rechtsanwälte

Sind Sie jedoch unverschuldet irgendwo auf der Reise hängen geblieben, wird es in den meisten Fällen nicht zu einer Abmahnung oder gar Kündigung kommen. Geben Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid, wollen Sie arbeitsrechtliche Konsequenzen vermeiden.

Es gibt keine Regel, in welcher Form Sie Ihren Arbeitgeber informieren müssen. Eine Nachricht per E-Mail oder ein Telefonanruf sind die praktikabelsten Varianten. Wobei die E-Mail den Vorteil mit sich bringt, dass man mit ihr beweisen kann, dass man Bescheid gesagt hat.

Notfalls Flug umbuchen

Wenn Sie können, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, wann Sie voraussichtlich wieder arbeiten werden. Durch Ihr Fehlen darf Ihrem Chef kein Schaden entstehen. Das bedeutet, dass Sie unter Umständen auf einen teureren Flug umbuchen müssen, damit Sie rechtzeitig wieder zur Arbeit erscheinen. Die Mehrkosten können Sie bei der Fluggesellschaft einklagen.

Haben Sie noch genügend Urlaubstage übrig, können Sie mit Ihrem Chef vereinbaren, dass Sie den Tag als einen Urlaubstag nehmen. Ist dies nicht der Fall, kann und wird der Arbeitgeber den entsprechenden Lohn vom Gehalt abziehen.

Zeitpuffer bei Reisen einplanen

Ich würde Ihnen immer raten, einen Zeitpuffer einzuplanen. Wenn Sie von vornherein planen, spät am Sonntag zurückzukehren, früh morgens aber wieder zur Schicht fahren sollen, dann könnten Ihrem Arbeitgeber Zweifel an Ihrer Schuldlosigkeit kommen. Auch sollte dies ein einmaliges Ereignis sein. Ansonsten strapaziert das die Geduld Ihres Arbeitgebers nur unnötig und er könnte Konsequenzen ziehen.