Richter Helmut Nause soll die Einigungsstelle im HHLA-Streit leiten. Beide Parteien sind sich aber uneinig mit welchen Befugnissen.

Hamburg. Im Streit zwischen den Beschäftigten des Containerterminals Burchardkai und dem Vorstand der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) soll nun ein Hamburger Arbeitsrichter schlichten. Als Vorsitzenden für zwei notwendige Einigungsstellen hat das Management den Präsidenten des Hamburger Landesarbeitsgerichts, Helmut Nause, vorgeschlagen. Beide Parteien sind aber uneinig, wie weit seine Befugnisse reichen sollen.

Grundsätzlich geht es in dem Konflikt darum, wie auf dem größten Hamburger Containerterminal auf den Umschlageinbruch durch die Krise reagiert werden soll. Der Vorstand sieht einen Überhang von 300 Stellen, die durch eine Neuverteilung der Überstunden sowie durch eine Altersteilzeitregelung aufgefangen werden sollen. Gleichzeitig soll die Arbeit an den Wochenenden in die Regelarbeitszeit einbezogen werden. Das würde dem Unternehmen Lohnzuschläge in Millionenhöhe sparen. Die Beschäftigten müssten dafür hohe Einbußen hinnehmen.

Der zuständige Gemeinschaftsbetriebsrat wehrt sich jedoch weiter gegen die Planungen. Nachdem der Umschlag auf dem Burchardkai nach seinen Informationen im Mai um 40 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen ist und "es Anzeichen gibt, dass der Juni sich ähnlich entwickeln wird, haben wir keine Personalüberhänge mehr", heißt es in einer Betriebsratsinformation, die dem Abendblatt vorliegt. Die HHLA hat dagegen bisher nur Zahlen für das erste Quartal vorgelegt. Danach ging der Umschlag auf den drei Hamburger Terminals bis Ende März um 0,7 Prozent zurück. Neue Daten über den Umschlag würden erst nach Abschluss des zweiten Quartals vorgelegt, sagte ein HHLA-Sprecher.

Klar ist bisher nur, dass Nause künftig die Gespräche über eine neue Arbeitsorganisation leiten wird. Dem hat der Betriebsrat zugestimmt. Allerdings sind die Arbeitnehmer noch nicht sicher, ob ihnen alle notwendigen Informationen zur Stellenplanung vorliegen. "Auch ist bisher nicht über einen konkreten Interessenausgleich verhandelt worden", heißt es in der Betriebsratsinformation. Dagegen lehnt der Betriebsrat eine Einigungsstelle für ein neues Arbeitszeitsystem ab. Der Einführung von Arbeitszeitkonten müsse der Betriebsrat zunächst zustimmen. Eine Einigungsstelle sei nicht zuständig.