München. Manche Geschäfte präsentieren Zigarettenschachteln so, dass die Schockbilder nicht zu sehen sind. Eine Initiative will das ändern.

Die Schockbilder auf Zigarettenschachteln dürfen Supermärkte weiterhin abdecken. Das Oberlandesgericht München hat am Donnerstag eine Klage der Initiative Pro Rauchfrei abgewiesen. Die Gruppe wollte erreichen, dass zwei Supermärkte die Ekelbilder für alle Kunden sichtbar an der Kasse präsentieren müssen.

Es war die zweite Niederlage des Nichtrauchervereins: Vor einem Jahr hatte schon das Landgericht München in der ersten Instanz die Klage abgewiesen. „Wir meinen, dass die Klage nicht begründet ist“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller am Donnerstag. Es geht um zwei Edeka-Filialen, die die gruseligen Fotos von Krebsgeschwüren, faulen Zähnen und schwarzen Lungen im Verkaufsautomaten verdecken.

Nichtraucher-Initiative will vor Bundesgerichtshof klagen

Nächste Etappe wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sein: Pro Rauchfrei will den Streit durch alle Instanzen durchfechten, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof, wie der Vorsitzende Siegfried Ermer nach dem Urteil sagte. Eigentliches Ziel von Pro Rauchfrei ist, den Zigarettenverkauf in Automaten grundsätzlich zu verbieten. „Deutschland ist das einzige Land, in dem es überhaupt noch Zigarettenautomaten gibt“, sagte Ermer.

Schockbilder zeigen oder nicht? Eine Nichtraucher-Initiative ist mit ihrer Klage gescheitert – und will vor dem Bundesgerichtshof weiter kämpfen.
Schockbilder zeigen oder nicht? Eine Nichtraucher-Initiative ist mit ihrer Klage gescheitert – und will vor dem Bundesgerichtshof weiter kämpfen. © dpa | Daniel Bockwoldt

Die EU-Tabakrichtlinie schreibt vor, dass auf Zigarettenpackungen große abschreckende Fotos gezeigt werden müssen. Zusammen mit Warnungen wie „Rauchen ist tödlich“ müssen diese Bilder mindestens zwei Drittel der Fläche auf den Vorder- und Rückseiten der Packungen einnehmen. In vielen Supermärkten sind die Fotos im Verkaufsautomaten aber verdeckt.

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Richter und Klägeranwälte stritten im Gerichtssaal, welche Handlungen zum Akt des Einkaufens gehören: schon das Drücken der Auswahltaste des Zigarettenautomaten oder lediglich der Moment des Bezahlens, in dem der Kaufvertrag zustande kommt.

„Pro Rauchfrei“: In Deutschland ist Gesundheitsschutz schwierig

Nach Einschätzung des Gerichts werden den Käufern auch keine wesentlichen Informationen vorenthalten, wenn sie die Gruselfotos erst vor dem Bezahlen zu sehen bekommen. Das sei ausreichend, sagte Müller – „auch wenn es sich nur um einen sehr kurzen Moment handelt“.

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Der Pro Rauchfrei-Vorsitzende Ermer warf nach dem Urteil der deutschen Politik Kungelei mit der Tabakindustrie vor: „Man muss in Deutschland um den Gesundheitsschutz kämpfen bis aufs Letzte. Es wird mit Paragrafen versucht, den Gesundheitsschutz im Rahmen der industriellen Interessen kleinzuhalten.“ (dpa/moi)