Berlin. Der BGH hat geurteilt: Die Kinder von Anton Schlecker müssen ins Gefängnis. Gegen ein Urteil von 2017 hatten sie Revision eingelegt.

Das Landgericht Stuttgart hatte sie bereits zu Haftstrafen verurteilt. Doch Meike (45) und Lars Schlecker (47), Kinder des Drogerie-Gründers Anton Schlecker, haben Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof konnte ihre Hoffnung, Haftstrafen zu entgehen, aber nicht erfüllen. Er bestätigte das das Urteil.

Das Landgericht hatte die Geschwister „wegen Untreue in Tateinheit mit vorsätzlichem Bankrott, vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und Beihilfe zu zwölf bzw. zwei Bankrottstraftaten ihres Vaters zu Gesamtfreiheitsstrafen von zwei Jahren und neun Monaten sowie von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.“

Auch Anton Schlecker (74) wurde verurteilt. Er bekam eine zweijährige Bewährungs- und eine Haftstrafe, hatte dagegen keine Revision eingelegt.

Schlecker-Kinder kommen ins Gefängnis: Unrechtmäßig Gewinne ausgezahlt

Anton Schlecker (2.v.l) geht mit seiner Frau Christina (r) und seinen Kindern Meike (l) und Lars (2.v.r). 2017 durch Ehingen.
Anton Schlecker (2.v.l) geht mit seiner Frau Christina (r) und seinen Kindern Meike (l) und Lars (2.v.r). 2017 durch Ehingen. © dpa | Thomas Warnack

Die Schlecker-Kinder hatten sich selbst nach Überzeugung des Landgerichts unrechtmäßig Gewinne aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Firma LDG ausgezahlt – nur Tage bevor der Konzern in die Insolvenz ging. So war die von ihnen verursachte Schadensumme letztlich höher als die ihres Vaters. Deshalb fiel das Urteil gegen Anton Schlecker milder aus.

„Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der beiden Angeklagten ganz überwiegend als unbegründet verworfen“, erklärte das BGH in seiner Mitteilung.

„Er hat lediglich jeweils eine Einzelfreiheitsstrafe wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Bankrott (überhöhte Vergütung der LDG GmbH) und die Gesamtfreiheitsstrafen herabgesetzt, weil das Landgericht die den Angeklagten fehlende Schuldnereigenschaft nicht zu ihren Gunsten bedacht hat“, heißt es weiter.

Schlecker-Ende: Anklage, Prozesse – und 25.000 Frauen ohne Job

Schlecker hatte die Drogeriekette 1975 eröffnet. Am 23. Januar 2012 stellte Anton Schlecker einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Drogeriemarktkette und das gesamte Vermögen. 25.000 Frauen verloren ihren Job – es folgte der Schlecker-Prozess. Die Opfer hatten auf späte Gerechtigkeit gehofft.

In Stuttgart hatte der Ex-Drogeriekönig Schlecker Bankrott-Vorwürfe zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte Anton Schlecker in 36 Fällen angeklagt. (ses/dpa)