Berlin. Die Deutsche Bank bietet ein Basiskonto an – die Gebühren sind zu hoch, entschied ein Gericht. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale.

Für viele Bankkunden war das Girokonto die längste Zeit kostenlos. Immer mehr Geldinstitute beschlossen mit der Zeit, Gebühren zu verlangen – von unterschiedlicher Höhe und ohne Einheitlichkeit gegenüber den Konkurrenten. Nun hat ein Gericht beschlossen, dass die Preisgestaltung zumindest bei der Deutschen Bank in derzeitiger Form nicht in Ordnung ist.

Für besonders schutzbedürftige Verbraucher seien ein monatlicher Grundpreis von 8,99 Euro und 1,50 Euro für jede beleghafte Überweisung „unangemessen hoch und damit unwirksam“, befand das Oberlandesgericht Frankfurt am Mittwoch in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil.

Verbraucherzentrale klagt gegen mehrere Banken wegen Gebühren

Die Deutsche Bank ist nicht der einzige Kontoanbieter, der sich mit Gerichten auseinandersetzen muss. Die Klägerin – die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) – führt derzeit noch weitere Kämpfe gegen verschiedene Institute.

Das Urteil des Landesgerichts hilft den Banken allerdings wenig, ein angemessenes Preisniveau festzulegen – einen Vorschlag dafür machten die Richter nicht.

Banken seien nicht verpflichtet, das Basiskonto als günstigstes Modell für Girokonten anzubieten, erläuterten sie. Das Entgelt für das Basiskonto müsse aber das durchschnittliche Nutzerverhalten aller Kontoinhaber widerspiegeln, was im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen sei.

Auch habe die Deutsche Bank bei dieser Kontenart rechtswidrig Kostenelemente berechnet, die aus gesetzlichen Vorgaben resultierten und daher nicht an Kunden weitergegeben werden dürften.

Basiskonten sollen wirtschaftlich schwachen Menschen dienen

Basiskonten werden auf Guthabenbasis geführt und sollen auch wirtschaftlich schwachen Menschen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen. Auch die Finanzaufsicht Bafin prüft die Konditionen der Geldhäuser, die keine „Abwehrpreise“ verlangen dürfen.

Laut einer Stichprobe der Bafin – der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – gab es zur Jahresmitte 2018 in Deutschland knapp 497.000 Basiskonten. Knapp 15.000 Anträge waren von Banken abgelehnt worden. Einzelne Institute boten auch kostenlose Basiskonten an.

Die Verbraucherzentrale setzt sich dafür ein, dass die Preismodelle für die normalen Kunden auch bei den Basiskonten angewendet werden.

Deutsche Bank will nach Prüfung über Vorgehen entscheiden

Der 19. Senat des OLG ließ Revision beim Bundesgerichtshof zu, weil die Sache grundsätzliche Bedeutung habe. „Wir hoffen auf eine höchstrichterliche Entscheidung, weil es eine große Verunsicherung unter den Betroffenen gibt“, sagte eine vzbv-Sprecherin. Die Deutsche Bank will über ihr weiteres Vorgehen nach Prüfung der Urteilsgründe entscheiden, wie ein Sprecher erklärte.

Zur Zahl der Basiskonten beim größten deutschen Kreditinstitut und der ebenfalls beklagten Tochter Postbank äußerte er sich nicht. Seit 31. Oktober 2018 gilt das Zahlungskontengesetz. (ses/dpa)