Berlin. Banken müssen jedem Menschen ein Konto anbieten – zu fairen Kosten. Nicht alle halten sich daran, bemängelt die Verbraucherzentrale.

Die Verbraucherzentrale hat nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ sechs Banken wegen zu hoher Gebühren beim Basiskonto abgemahnt. Die Geldinstitute sind seit Juni verpflichtet, ein Basiskonto anzubieten – vor allem mit Blick auf sozial schwächer gestellte Kunden wie Asylbewerber, Obdachlose und überschuldete Menschen.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale verstoßen die Deutsche Bank, die Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe und die BB-Bank gegen die im Zahlungskontengesetz festgelegten Richtlinien, berichtet die Zeitung. Die Richtlinien besagen unter anderem, dass die Gebühren „angemessen und marktüblich“ sein müssen.

Hohes monatliches Grundentgelt

Die Institute erheben dem Bericht zufolge für das Basiskonto teilweise ein hohes monatliches Grundentgelt, teilweise hohe Kosten für Einzelposten wie beleghafte Überweisungen. Zudem bemängele die Verbraucherzentrale, dass es für internetaffine Kunden bei den meisten Banken kein gesondertes, günstigeres Online-Basiskonto gibt. (dpa)