Augsburg/Berlin. Spektakuläres Urteil im Dieselskandal: VW muss dem Besitzer eines sechs Jahre alten Golfs nun den vollen Kaufpreis zurückerstatten.

Erstmals ist der VW-Konzern dazu verurteilt worden, einem Autokäufer den vollen Kaufpreis zurückzuerstatten. Grund ist die Diesel-Abgasaffäre.

Wie die „Augsburger Allgemeine“ berichtet, sprach das Landgericht Augsburg dem Besitzer eines VW Golf zu, den Kaufpreis von knapp 30.000 Euro, den er vor sechs Jahren für sein Fahrzeug gezahlt hatte, von dem Autobauer zurückzubekommen – plus Zinsen (Az.: 021 O 4310/16).

Richter Rudolf Weigell geht demnach in seinem Urteil davon aus, dass ein sittenwidriges Verhalten der Volkswagen AG vorliegt. Es sei eine Software in den Wagen mit Dieselmotor eingebaut worden, die zur Manipulation von Abgasgrenzwerten geführt habe.

Der Richter weiter: Der Konzern habe das Ziel verfolgt, mit der Täuschung des Kunden Umsatz und Gewinn zu erzielen. Volkswagen sei daher nach Paragraf 826 BGB zu Schadenersatz verpflichtet. (W.B.)