Frankfurt/Main. Kaum jemand weiß, was sein Konto wirklich kostet. Ab November müssen Banken ihre Kunden über Preise aufklären. Zumindest auf Nachfrage.

Wie viel kostet mein Girokonto wirklich? Diese Frage war für Verbraucher bisher schwer zu beantworten. Vom 1. November an aber muss eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, nach der die Kunden einmal im Jahr über die wahren Kosten ihres Kontos informiert werden müssen. Und nicht nur das. Die Banken müssen von nun an den Kunden auch vor Vertragsabschluss entsprechende Informationen aushändigen.

Ein Fortschritt, meint Josefine Lietzau vom Verbraucherportal Finanztip, denn diese Kosten seien bisher nur in den Preis- und Leistungsaufstellungen der Banken enthalten gewesen, diese Dokumente aber seien häufig 20 oder 30 Seiten lang: „Die sind sehr juristisch gehalten und nicht für jeden Verbraucher wirklich verständlich“, moniert sie.

Das also wird jetzt anders. Denn nun schreibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Instituten vor, wie und wie häufig sie den Kunden „Entgeltinformationen“ zur Verfügung stellen müssen. Dafür gebe es ein einheitliches Format, sagt Thomas Rienecker, Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands. So können die Verbraucher also künftig besser die Angebote der einzelnen Banken vergleichen.

Die Zeiten bedingungslos kostenfreier Girokonten sind vorbei

Dazu hat die BaFin 19 „Zahlungskontendienste“ definiert, das sind etwa Überweisungen oder Debitkarten. Verbraucher können dann sehen, dass sie zum Beispiel monatlich 6,45 Euro für die Kontoführung zahlen, dass jede beleghafte Überweisung mit einem Euro zu Buche schlägt und dass die Bargeldabhebung am Schalter zwei Euro kostet.

„So kann jährlich je nach Kontonutzung durchaus ein Betrag von insgesamt 200 bis 300 Euro zusammenkommen“, rechnet Eva Raabe von der Verbraucherzentrale Hessen vor. Denn die Zeiten bedingungslos kostenfreier Girokonten seien vorbei: „Umso wichtiger ist es, dass Banken und Sparkassen die neuen EU-Vorgaben schnellstens umsetzen und so für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen.“

Voller Gebührenvergleich ist erst in einem Jahr möglich

Das werden die Banken auch tun. Die Informationen aber müssen die Kunden wohl bei den Banken aktiv nachfragen – sei es im Internet oder in der Filiale, per E-Mail oder Telefon. Eine automatische Zusendung planen die meisten Institute offenbar nicht. Dafür aber wird tagesaktuell aufgeschlüsselt, welche Kosten angefallen sind. Wenn sich also die Zinssätze ändern oder Gebühren erhöht werden, kann der Kunde dies genau nachverfolgen.

Allerdings wird es wohl noch einige Monate dauern, bis die Daten wirklich aussagekräftig sind, glaubt Josefine Lietzau von Finanztip: „Verbraucher können das natürlich ab jetzt anfordern, doch die Banken liefern dann erst die Daten vom 31. Oktober an.“ Erst Anfang 2020 würden Kunden deshalb die Kosten für das gesamte Jahr 2019 vergleichen können.

Was sich außerdem zum 1. November 2018 ändert, können Sie hier nachlesen.