Änderungen zum 1. November: Das ändert sich am Donnerstag
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Berlin. Mehr Hoffnung auf Schadenersatz, Änderung der Vornamen: Im November treten wieder einige Neuerungen in Kraft.
Der November kommt - unter anderem - mit einem komplizierten, langen Wort: Musterfeststellungsklage. Klingt komplex, bietet aber für viele Menschen Hoffnung auf Schadenersatz. Am 1. November tritt sie in Kraft und wird direkt erprobt – wovon Zehntausende Dieselfahrer profitieren könnten.
Doch die Musterfeststellungsklage ist nicht die einzige Neuerung, die zum 1. November in Kraft tritt. Hier ein Überblick:
• Vornamen: Wer mehrere Vornamen hat, kann deren Reihenfolge beim Standesamt jetzt ändern lassen. Wer Franz Ferdinand heißt, kann also zu Ferdinand Franz werden. So wird leichter erkennbar, welcher Name der Rufname ist. Beschlossen hat das der Bundestag am 18. Mai 2017, um zu verhindern, dass etwa Banken oder Versicherungen „anstelle des gebräuchlichen Namens den in der Vornamensreihenfolge des Ausweisdokumentes stehenden ersten, allerdings im täglichen Leben ungebräuchlichen Vornamen verwenden.“
Wer also im Alltag mit Ferdinand angesprochen wird, soll den Namen auch bei Behörden verwenden können.
Das gilt allerdings nur, wenn die Eltern den Doppelnamen nicht mit Bindestrich geschrieben haben: Franz-Ferdinand bleibt Franz-Ferdinand. Ebenfalls nicht ändern kann man die Schreibweise, auch neue Vornamen hinzufügen oder ungeliebte weglassen geht nicht.
• Eine-für-Alle-Klage: Bisher musste jeder Betroffene bei einem Schaden einzeln vor Gericht klagen. Mit der Musterfeststellungsklage (MFG) soll das anders werden.
Nun bekommen Verbraucherschützer die Möglichkeit, stellvertretend für Tausende Verbraucher vor Gericht zu ziehen. Die Betroffenen können ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen bekommen, ohne selbst das Risiko eines Prozesses gegen eine Firma zu tragen.
Klagen dürfen nur bestimmte Verbände. Wer mitmachen will, muss sich in ein Klageregister eintragen, mindestens 50 Betroffene müssen zusammenkommen.
Die erste Musterfeststellungsklage will der Bundesverband der Verbraucherzentralen im Diesel-Skandal gegen Volkswagen einreichen – gleich am 1. November.
• Ehe für alle: Die Ehe für alle kommt mehr als ein Jahr nach ihrer Einführung endgültig in der Verwaltung an. Ab dem 1. November kann sie auch in den Eheregistern richtig erfasst werden.
Bislang gab es dort nur die Einträge „Ehemann“ und „Ehefrau“, bei schwulen und lesbischen Paaren wurde jeweils einer der beiden an falscher Stelle einsortiert. Das ist nun korrigiert, beide Partner werden als „Ehegatten“ erfasst.
Diese Promis leben die „Ehe für alle“
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• Filmförderung: Bereits seit dem 31. Oktober gelten neue Richtlinien für die Filmförderung. Filme und Serien für Video-Plattformen und Fernsehen können mit 20 Prozent der deutschen Herstellungskosten unterstützt werden.
Aus dem Topf wurde zuletzt beispielsweise die mehrfach preisgekrönte Serie „Babylon Berlin“ gefördert. Für Kinofilme gibt es ein extra Budget. (dpa/jha)