Hamburg. Das Europäische Parlament stimmt über ein Gesetz ab, das die Verwertungsrechte von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen schützen soll.

Am 12. September unternimmt das Europaparlament einen zweiten Anlauf, um ein europäisches Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu verabschieden. Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, besser gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Die Verlegerverbände betonen, dass es höchste Zeit sei, den Zeitungen und Zeitschriften den gleichen rechtlichen Rahmen zuzugestehen, der schon lange für Film, Fernsehen und Musik gelte.

Suchmaschinen und digitale Plattformen vermarkteten „Fotos, Grafiken oder Teile von Presseartikeln“ der Verlage „auf eigene Rechnung“, ohne den Betroffenen „auch nur einen Cent zu zahlen“. Dabei sei professioneller Journalismus die beste und wichtigste Reaktion auf Polemik und Falschinformationen im Internet.

Ein erster Versuch, ein europäisches Leistungsschutzrecht zu verabschieden, war im Parlament am 5. Juli gescheitert. Ein Entwurf dazu war damals Teil einer größeren Vorlage des Rechtsausschusses, in der es auch um andere Aspekte eines künftigen EU-Urheberrechts ging.

Der Einbau von Upload-Filtern scheiterte

Die Verlage stellen Ansprüche gegenüber den großen Internetkonzernen.
Die Verlage stellen Ansprüche gegenüber den großen Internetkonzernen. © dpa | Lukas Schulze

So sollte unter anderem der Einbau sogenannter Upload-Filter für Internetportale verpflichtend vorgeschrieben werden, um das Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke zu verhindern. Da es aber große Zweifel gibt, ob Upload-Filter urheberrechtlich unbedenkliche Zitate, Satiren oder Musik-Remixe überhaupt von geschützten Werken unterscheiden können, sind sie hoch umstritten. Nach Ansicht von Kritikern wie Digital-Staatsministerin Dorothee Bär (CSU) gefährden sie „die freie Meinungsäußerung“. Die Vermutung liegt nahe, dass die Vorlage Anfang Juli vor allem wegen der Upload-Filter keine Mehrheit bekam. Wie es in Parlamentskreisen heißt, sollen aus diesem Grund die deutschen Sozialdemokraten nahezu geschlossen gegen den Entwurf gestimmt haben.

Das Leistungsschutzrecht hat gute Chancen auf Zustimmung

Wohl deshalb wurde das Paket für ein EU-Urheberrecht aufgeschnürt: Kommenden Mittwoch soll über jeden Punkt einzeln abgestimmt werden, auch über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Die Wahrscheinlichkeit ist nicht gering, dass die Abgeordneten dem Verlegerrecht, wie es auch genannt wird, zustimmen.

Die Vorlage für ein europäisches Leistungsschutzrecht orientiert sich in vielen Punkten an einem deutschen Gesetz, das es seit 2013 gibt. Im Kern geht es darum, Suchmaschinen wie Google, die mit kurzen Anrissen, sogenannten Snippets, auf Artikel von Verlagen verweisen, zur Kasse zu bitten.

Noch steht unter dem Strich ein Minus

Die Wirksamkeit des deutschen Leistungsschutzrechtes ist umstritten: 2017 nahmen deutsche Verlage durch die Lizenzvergabe auf Basis des Leistungsschutzrechts 30.000 Euro ein. Dem standen Ausgaben in Höhe von 2,25 Millionen Euro gegenüber, die die Verleger aufwenden mussten, um ihren Rechtsanspruch durchzusetzen. Verlegerverbände betonen, es sei „üblich“, dass „Rechte zunächst durch Gerichte geklärt werden müssen“. So habe es sieben Jahre gedauert, bis Youtube Ansprüche der Musikverwertungsgesellschaft Gema anerkannt habe.

Sollten die Parlamentarier der Vorlage für ein europäisches Leistungsschutzrecht zustimmen, wird das Parlament zusammen mit der EU-Kommission und dem Europäischen Rat über den endgültigen Gesetzestext beraten. Sobald sich die drei Parteien auf einen Text geeinigt haben, wird dieser noch einmal dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt. Stimmen die Abgeordneten dem Gesetz dann zu, muss es innerhalb von ein bis zwei Jahren von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.