Düsseldorf. Seit Monaten streitet Gillette vor Gericht gegen Wilkinson. Der Grund: Der Konkurrent bietet günstige Klingen für Gilette-Rasierer an.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird voraussichtlich an diesem Donnerstagvormittag sein Urteil in dem seit Monaten schwelenden Rasierklingenstreit zwischen den Herstellern Gillette und Wilkinson verkünden. Der Hintergrund: Die Deutschlandtochter von Wilkinson in Solingen hatte preiswerte Ersatzklingen für den Nassrasierer „Mach3“ des Konkurrenten Gillette produziert.

Mehrere Drogerieketten verkauften das um 30 Prozent günstigere Produkt als Eigenmarken. Gillette sah dadurch seine Patente verletzt und zog vor Gericht.

Umstrittenes Patent läuft demnächst ab

Das Landgericht Düsseldorf hatte Gillette bereits im Juli vergangenen Jahres im Eilverfahren recht gegeben und Wilkinson die weitere Herstellung der Ersatzklingen untersagt. Auch in zweiter Instanz vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht droht Wilkinson eine Niederlage. Das signalisierte der Kartellsenat bei einer mündlichen Verhandlung im Dezember.

„Mach3“ Besitzer können dennoch hoffen, schon in absehbarer Zeit wieder billigere Klingen zu bekommen. Denn das umstrittene Patent läuft im nächsten Monat ab. (dpa)