Patentstreit: Gillette lässt Wilkinson-Klingen untersagen
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Düsseldorf. Wilkinson darf keine günstigen Rasierklingen herstellen, die auf ein Modell der Konkurrenz passen. Doch dessen Patent läuft bald aus.
Das Düsseldorfer Landgericht hat dem Rasiererhersteller Wilkinson im Eilverfahren untersagt, weiterhin günstige Ersatzklingen für einen Rasierer der Konkurrenzmarke Gillette herzustellen. Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, sagte der Vorsitzende Richter Tim Crummenerl.
Vorhandene Vorräte an den Nachahmerklingen muss das Unternehmen laut Urteil einem Gerichtsvollzieher übergeben, bis über eine mögliche Vernichtung entschieden ist. Im Handel noch vorhandene Ware müsse das Unternehmen jedoch nicht zurückholen, sagte eine Gerichtssprecherin.
Die Marken hinter No-Name-Produkten
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Der Rasiererhersteller Wilkinson und sein Mutterkonzern Edgewell hatten vor kurzem Klingen auf den Markt gebracht, die auf den Rasierer des Konkurrenten passen. Die Klingen wurden laut Gericht in fünf Drogeriemarktketten als Eigenmarken zu Preisen verkauft, die rund 30 Prozent unter dem Niveau des Originals lagen. Gillette, das bislang ein Monopol auf die Ersatzklingen hatte, beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen den Rivalen.
Wilkinson: Mechanik der Konkurrenz nicht neu
Wilkinson hatte die Herstellung vor Gericht verteidigt und argumentiert, dass das Patent von Gillette nichtig sei, weil die darin beschriebene Mechanik schon zum Zeitpunkt der Erteilung des Patents 1998 nicht wirklich neu gewesen sei. Das Gericht teilte diese Meinung jedoch nicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wilkinson kündigte an, in Berufung zu gehen. Das umstrittene Gillette-Patent läuft im Februar 2018 im übrigen aus. (dpa)
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