Berlin. Gute Nachrichten für Kreditkartenbesitzer. Ab Mitte Januar dürfen für Buchungen etwa von Hotels keine gesonderten Gebühren anfallen.

  • Mit dem neuen Jahr gibt es einige Änderungen
  • Es werden die Kreditkartengebühren abgeschafft

Das neue Jahr beginnt nicht nur mit einer Reihe von guten Vorsätzen. Regelmäßig kündigen sich zum Jahreswechsel auch viele gesetzliche Neuerungen an. Dieses Mal beginnt das Jahr mit guten Nachrichten für Kreditkartennutzer.

Ab dem 13. Januar 2018 gelten neue Regelungen der EU im Zahlungsverkehr. Für die Liebhaber vom bargeldlosen Zahlen heißt das: Keine Aufschläge mehr beim Zahlen per Kreditkarte.

Für Kreditkartenzahlungen bei Buchungen etwa von Hotels sowie Einkäufen über das Internet dürfen Händler künftig keine gesonderten Gebühren mehr verlangen. Das wird durch die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie vorgegeben, die bis Mitte Januar in deutsches Recht umgesetzt sein muss, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Auch bei Kartenzahlungen im stationären Handel dürfen keine Aufschläge berechnet werden. Generell untersagt sind auch Zusatzgebühren bei allen Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System. Bislang war nur vorgeschrieben, dass ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel ohne zusätzliche Kosten angeboten wird.

Haftungsgrenze bei Kartenmissbrauch sinkt

Außerdem sinkt auch die Haftungsgrenze bei Kartenmissbrauch. Das bedeutet, dass der Kunde bei einem Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte ab Januar 2018 nur noch mit einem Betrag von 50 Euro haften muss, solange die Karte oder das Online-Konto nicht gesperrt wurde.

Derzeit liegt die Haftungsgrenze für entstandene Schäden noch bei 150 Euro, erklärt der Bankenverband. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften Kunden weiterhin unbeschränkt.

Außerdem müssen Kunden künftig zustimmen, bevor Hotels oder Autovermietungen bei einer Buchung einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto des Kunden reservieren. Erst nach der Zustimmung darf die Bank den entsprechenden Betrag auf dem Konto vorübergehend sperren.

Die Änderungen sind Teil europaweit einheitlicher Regeln für den Zahlungsverkehr, die ab dem 13. Januar 2018 auch in Deutschland gelten. (dpa/jei)