Bochum. In der VW-Abgas-Affäre ist laut einem Urteil die Rückabwicklung des Kaufs auch dann möglich, wenn bereits das Update installiert wurde.

In der VW-Abgas-Affäre hat das Bochumer Landgericht am Mittwoch ein besonderes Urteil gefällt. Es gab einer Bochumer VW-Fahrerin in vollem Umfang Recht, die den VW-Konzern auf Rückabwicklung des Kaufes verklagt hatte, obwohl sie bereits das Software-Update an ihren 2013 gekauften VW-Touran hatte aufspielen lassen.

Wie ihr Rechtsanwalt Dietrich Messler aus Bochum der „WAZ“ sagte, sei das Urteil in Deutschland seines Wissens bisher einzigartig. Bisher hätten die Kunden gedacht, dass sie nach einem Update kein Recht mehr auf Rückabwicklung hätten. Das Urteil sage aber etwas anderes.

„Merkantiler Minderwert“

Nach Bekanntwerden der Abgas-Manipulation hatte VW mit Zustimmung der Kundin ein Update durchgeführt. Doch mit dem Ergebnis war sie unzufrieden: Es kam ihr so vor, als schlucke das Auto mehr Sprit als zuvor und als ruckele es in niedrigen Gängen. Ob das tatsächlich der Fall sei, könne dahingestellt sein, meint Messler: In jedem Fall habe der Wagen durch das Update einen Makel und damit einen „merkantilen Minderwert“.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dieser Artikel ist zuerst auf www.waz.de erschienen.