Berlin. Die Volkswagen-Bank hat ihre Kunden wohl nicht richtig informiert. Laut Stiftung Warentest können Kreditverträgen widerrufen werden.

Den VW-Konzern und seine Marken Audi, Seat oder Skoda könnte ein weiterer Fehler teuer zu stehen kommen. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Es geht um Kreditverträge zur Finanzierung des Autokaufs. „Die VW-Bank hat bei der Information ihrer Kunden geschludert“, stellen die Verbraucherschützer fest. Teils würden gesetzlich vorgeschriebene Angaben fehlen, teils unvollständig oder widersprüchlich sein. Betroffen seien Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden. An diesem Tag trat eine Gesetzesänderung in Kraft.

Christoph Herrmann, Rechtsexperte der Stiftung, hat eine Klage eines Autofahrers gegen VW vor dem Berliner Landgericht verfolgt. Die Richterin dort habe Klartext gesprochen, sagt er. Kreditnehmer könnten ihre Verträge auch heute noch widerrufen. Und wenn der Vertrag nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen worden sei, müssten sie für die Zeit des Besitzes nicht einmal ein Nutzungsentgelt bezahlen. „Wenn die Belehrung nicht korrekt ist, dann kann kein Anspruch auf einen Nutzungswertersatz bestehen“, zitiert Herrmann die Richterin. Ob es auch zu einem Urteil kommt oder der Kläger einem Vergleich mit VW zustimmt, ist noch offen.

Volkswagen sieht dies gelassen. „Bei dem Berliner Fall handelt es sich um ein einzelnes, noch laufendes Verfahren“, so der Konzern. Bislang sei noch keiner Klage stattgegeben, „die von uns erteilten Widerrufsbelehrungen erfolgen ordnungsgemäß“.

Widerruf wäre für Autokäufer gutes Geschäft

Für die Wolfsburger steht viel auf dem Spiel. Warentest zufolge gab es Ende 2015 mehr als zwei Millionen Kreditverträge mit einem Volumen von rund 23 Milliarden Euro. Für die ab Juni 2014 geltenden Kontrakte wäre ein Widerruf für die Autokäufer ein glänzendes Geschäft. Sie hätten das Auto fast kostenlos gefahren.

Bei den älteren Verträgen wird noch ein Nutzungsentgelt fällig, bevor es die gezahlten Kreditraten zurückgibt. Es richtet sich nach dem Gebrauch. Liegt die durchschnittliche „Lebenserwartung“ eines Fahrzeugs beispielsweise bei 250.000 Kilometern und der Kunde hat 50.000 Kilometer auf dem Tacho, wird ein Fünftel des Kaufpreises für die Nutzung berechnet.

Wohl nicht nur VW-Bank betroffen

Die Fehler können Laien kaum selbst finden. „Das ist nicht leicht zu erkennen“, sagt Herrmann. Tipps und einen Musterbrief dazu bietet Stiftung Warentest unter www.test.de im Internet. Die Berliner Klage führte der Anwalt Christof Lehnen. „Unserer Ansicht nach sind weit mehr Institute als die VW-Bank betroffen“, sagt der Verbraucherrechtler. Seine Kanzlei geht davon aus, dass viele Herstellerbanken Fehler in den Kreditverträgen gemacht haben und diese ebenfalls erfolgreich widerrufen werden könnten. Doch entsprechende Urteile sind nicht bekannt.

Über den Umweg eines schlecht formulierten Finanzierungsvertrages profitieren Lehnen zufolge auch von der Abgasmanipulationssoftware betroffene VW-Kunden, die ihr Auto loswerden wollen. Sie müssen sonst nach geltendem Recht einzeln die Rückgabe ihres Fahrzeugs oder eine Entschädigung einklagen. Dabei urteilen die Gerichte aber unterschiedlich.

Gewährleistungsfrist läuft Ende 2017 ab

Es komme zu Vergleichen, bei denen VW den kompletten Kaufpreis zurückzahle, berichtet Anwalt Christopher Rother von der US-Kanzlei Hausfeldt, die rund 25.000 VW-Kunden vertritt. So werde ein höchstrichterliches Urteil aber verhindert. Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen zufolge ist es ein Wettlauf gegen die Zeit. „Am 31. Dezember 2017 läuft die Gewährleistungsfrist aus“, warnt Justiziarin Jutta Gurkmann.