Berlin/Karlsruhe. Deutschland darf dem Kanada-Abkommen zustimmen – allerdings nur unter Bedingungen. Wirtschaftsminister Gabriel ist sehr erleichtert.

Freude in der deutschen Wirtschaft, Stirnrunzeln bei den Klägern: Die Bundesregierung darf dem Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada vorerst zustimmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag nach nächtlichen Beratungen entscheiden.

Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht das Abkommen nicht ohne Auflagen an die Bundesregierung passieren lassen. So müsse die Bundesregierung sicherstellen, dass ein EU-Ratsbeschluss zum Abkommen nur jene Bereiche betreffe, die „unstreitig“ zur Zuständigkeit der EU gehören. Auch müsse sichergestellt sein, dass „eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland“ möglich ist.

Gabriel ist zufrieden – für ihn stand viel auf dem Spiel

Einer, der für Ceta eindringlich geworben hatte, war sichtlich erleichtert: Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte in der SPD für das Handelsabkommen gekämpft. Auch bei seinem Auftritt in der Verhandlung in Karlsruhe hatte er vehement vor einem Stopp von Ceta gewarnt und von einem riesigen Schaden für Deutschland gesprochen. „Ich glaube, dass wir mit allen guten Argumenten das Verfassungsgericht überzeugen konnten“, sagte der Vizekanzler.

Doch auch die Gegner von Ceta waren in Teilen zufrieden. „Es erfüllt mich mit großer Genugtuung, dass all die Punkte, die wir jahrelang diskutiert haben, die einfach abgetan wurden, dass die heute ernsthaft besprochen werden“, sagte Foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode, einer der Kläger.

Karlsruhe will keinen Schaden für Deutschland

Das Verfassungsgericht nahm eine „Folgenabwägung“ vor und argumentiert, bei einem vorläufigen Stopp von Ceta „drohten der Allgemeinheit mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere Nachteile“. Diese lägen „weniger auf wirtschaftlichem als vielmehr auf politischem Gebiet“. Zudem würde ein gerichtlicher Stopp „in erheblichem Maße in die – grundsätzlich weite – Gestaltungsfreiheit der Bundesregierung im Rahmen der Europa-, Außen- und Außenwirtschaftspolitik eingreifen.“ Damit, so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle, hätte eine einstweilige Verfügung gegen das Abkommen schwere und irreversible Nachteile für Deutschland und die Europäische Union gehabt.

Damit kann die Bundesregierung im EU-Handelsministerrat am Dienstag dem Abkommen zustimmen. Auf dem EU-Kanada-Gipfel am 27. Oktober soll es unterschrieben werden, dann muss das Europäische Parlament zustimmen.

Alle EU-Parlamente müssen zustimmen

Im Anschluss müssen es die nationalen Parlamente der EU-Staaten ratifizieren. Kein Parlament darf ablehnen, sonst wird Ceta nicht gültig. Die Wirtschaftsverbände erfreute das vorläufige grüne Licht für den Handelsvertrag. Das Bundesverfassungsgericht habe „eine gute und für den Industriestandort Deutschland und Europa wichtige Entscheidung getroffen“, hieß es vom Maschinenbauverband VDMA. Dessen Leiter der Abteilung Außenwirtschaft, Ulrich Ackermann, sagte dieser Redaktion: „Das Urteil ist auch ein deutliches Signal an unsere Handelspartner in der Welt, dass die EU zu umfassenden Handelsabkommen bereit ist.“

Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Ulrich Grillo, sagte: „Mit diesem modernen Freihandelsabkommen geht die EU einen wichtigen Schritt, um die Globalisierung nach unseren europäischen Werten zu gestalten.“

Hat Freihandel eine Zukunft?

Ralph Solveen, leitender Volkswirt bei der Commerzbank, sieht beim Thema Globalisierung schon „das Ende einer Ära“: Der Welthandel stagniere seit Herbst 2014. Der schuldenfinanzierte Investitionsboom in Asien flaue ab. Ein wichtiger Treiber der Globalisierung, importierte Vorprodukte – Motoren etwa für die Endfertigung von Autos – für die heimische Produktion zu verwenden, scheine an Kraft verloren zu haben. Und der Protektionismus nehme zu: So hätten die G20-Länder nach Zählung der WTO seit 2008 genau 1583 handelsbeschränkende Maßnahmen ergriffen.

Die meisten würden noch gelten. Die Anzahl der handelsfördernden Maßnahmen sei dagegen deutlich geringer. Dazu kommen noch die globalisierungsfeindlichen Tendenzen in der Politik.

Wem nützt der globale Freihandel überhaupt?

Die Briten haben für den Brexit gestimmt, wollen zwar freien Handel, aber keinen freien Zugang zu ihren Arbeitsmärkten. Rechtspopulistische Töne aus Frankreich und Deutschland, wo bald wichtige Wahlen anstehen, komplettieren das globalisierungskritische Bild. Genauso wie die Aussagen des US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump. Wozu also noch Ceta oder gar TTIP, das Handelsabkommen mit den USA, wenn die Globalisierung keine Zukunft mehr hat? Die Optimisten sagen: Damit sie eine Zukunft hat.