Der Vorwurf: Der Verurteilte habe nicht nur Serverkapazität für Kino.to besorgt, sondern auch selbst Filmdateien für das Portal gehostet. Die Richter machen klar, dass sich auch die Nutzer vo kino.to strafbar gemacht hätten.
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Prozess um illegales Filmportal: Angeklagter zu bisheriger Höchststrafe verurteilt
Von Sven Eichstädt