Jeder dritte Fernzug der Bahn kommt unpünktlich. Welche Ansprüche Kunden haben

Hamburg. Resigniertes Kopfschütteln. Höhnisches Lachen. Oder einfach nur Wut im Bauch. Nichts außer höheren Benzinpreisen bringt Millionen Menschen in Deutschland so sekundenschnell in Rage wie die Durchsage: "Die Ankunft des Zuges verzögert sich um ..." Vor allem bei ihren ICE und Intercitys, die quer durch die Republik rauschen, machen der Bahn Verspätungen schwer zu schaffen. Jeder dritte Fernzug kommt unpünktlich ans Ziel, wie die Stiftung Warentest ermittelte. Mit einer Verspätungsquote von 38 Prozent ist Hamburg besonders stark betroffen (siehe Tabelle). Das Abendblatt dokumentiert, was entnervte Fahrgäste tun können, wenn sie mal wieder von einer Zugverspätung betroffen sind.

Ab welcher Verspätung bekommen Bahnfahrer eine Entschädigung?

Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, müssen Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung. Wird eine Übernachtung nötig, muss die Bahn die Kosten für ein Hotelzimmer tragen.

Kann ein Bahnkunde auf einen anderen Zug umsteigen?

Wenn ein Fahrgast den Zielbahnhof voraussichtlich mindestens 20 Minuten zu spät erreichen würde, kann er in vielen Fällen einen anderen Zug nutzen, etwa einen ICE statt eines unpünktlichen IC. Die für viele Fahrkarten geltende Zugbindung entfällt dann. Dies sollte sich der Kunde aber vorher vom Bahnpersonal bestätigen lassen.

Wie entschädigt die Deutsche Bahn Fahrgäste mit Zeitkarten?

Besitzer von Strecken-Zeitkarten wie Wochen- oder Monatskarten erhalten bei Verspätungen von einer Stunde eine pauschale Entschädigung. Bei Zeitkarten im Nahverkehr, Länder-Tickets und dem Schönes-Wochenende-Ticket gibt es in der zweiten Klasse 1,50 Euro. Im Fernverkehr werden pauschal fünf Euro gezahlt. Grundsätzlich werden bei Zeitkarten maximal 25 Prozent des Fahrkartenwerts erstattet.

Wann muss die Bahn kein Geld an die Kunden zahlen?

Die Bahn zahlt Entschädigungen erst ab einer Bagatellgrenze von vier Euro. Bahnkunden mit Zeitkarten im Nahverkehr müssen also mindestens drei Verspätungen von mindestens 60 Minuten im Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte einreichen, um eine Entschädigung zu erhalten. Nicht für Verspätungen haften müssen Bahnunternehmen, wenn die Ursache der Verspätung nicht im Bahnbetrieb liegt, also beispielsweise bei bestimmten Unfällen.

Wie kann ich eine Entschädigung beantragen?

Die meisten Bahnunternehmen haben ein Beschwerdeformular, das etwa in den Servicezentren der Bahn und im Internet erhältlich ist ( www.bahn.de/fahrgastrechte ). Das Formular können Reisende beim Schaffner oder an den Bahnhöfen einreichen.