Bis zu 200 Euro für ein Kilo Übergepäck. Autoclub testete 13 Fluggesellschaften

Hamburg. Hohe Zusatzkosten für das Gepäck, die Sitzplatzreservierung oder das Bezahlen mit Kreditkarte erhöhen die auf den ersten Blick günstigen Preise vieler Fluggesellschaften drastisch. Zu diesem Ergebnis kommt eine ADAC-Studie, mit der die Online-Buchungen für einen Hin- und Rückflug innerhalb Europas von 13 Airlines untersucht wurden. Betroffen sind nicht nur Billigflieger, sondern auch Airlines wie Air France und Lufthansa.

So verursacht ein Kilo Übergepäck bei Air France Zusatzkosten von 200 Euro. Die Billigflieger Ryanair und EasyJet verlangen für die Mitnahme eines Koffers prinzipiell Geld, während die meisten Fluggesellschaften eine Freigrenze von 20 Kilogramm Gepäck pro Fluggast haben. "Vor allem das Reisegepäck sorgt immer wieder für unangenehme Überraschungen bei den Ticket-Preisen", sagt ADAC-Vizepräsident Max Stich. Bei einer Hin- und Rückreise mit 24-Kilo-Koffer gibt es bei Ryanair mit 270 Euro die höchsten Flugnebenkosten, gefolgt von Air France und EasyJet. Die meisten Airlines verlangen zwischen 115 und 88 Euro zusätzlich, darunter Air Berlin, Condor und Lufthansa. Am günstigsten ist Turkish Airlines mit 15 Euro.

Auch der Verkehrsverein Mobil in Deutschland ist bei einer ähnlichen Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die angeblich günstigen Tickets durch hohe Extrakosten stark verteuern. "Viele Airlines haben entdeckt, dass mit Leistungen, die früher kostenlos waren, mittlerweile gutes Geld zu verdienen ist", sagt Mobil-Chef Michael Haberland dem Abendblatt.

"Das nur schrittweise Ausweisen der Zusatzkosten bei der Buchung im Internet macht einen Vergleich sehr schwierig", bemängelt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Erst nach mehreren Schritten erfährt der Kunde, was der Flug wirklich kostet. Das kann mehr als dreimal so viel sein wie der ursprünglich ausgewiesene Preis. "Die Transparenz für den Kunden muss erhöht werden", fordert sie. Nach einer EU-Verordnung sind irreführende Lockangebote für Flugtickets seit 2008 untersagt. Allerdings müssen in dem beworbenen Flugpreis nur Leistungen eingerechnet werden, die für die Beförderung des Passagiers unbedingt erforderlich sind. "Gepäckmitnahme, Zahlungsart, Sitzplatzreservierung und bevorzugte Platzwahl an Bord gehören nicht dazu", sagt Kerstin Hoppe vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Verboten sind auch feste Voreinstellungen, die Zusatzkosten verursachen, etwa für eine Reiseversicherung. Das heißt aber noch nicht, dass sofort der endgültige Ticketpreis ersichtlich sein muss.

"Bis auf Ryanair halten sich alle Gesellschaften an die EU-Richtlinie, denn wir haben in der Vergangenheit viele Firmen abgemahnt", sagt Hoppe. Insgesamt habe sich die Situation gegenüber 2008 verbessert. Ziel sei es, dass der Preis nach nur wenigen Klicks im Internet klar erkennbar ist. Ryanair versuche jedoch immer wieder die Regelungen mit Tricks zu umgehen und hebele auch Urteile des Bundesgerichtshofs aus. Jüngstes Beispiel ist das trickreiche Einfügen einer Reiseversicherung in den Buchungsablauf. "Dagegen bereiten wir eine Klage vor", sagt Hoppe.