Zahlreiche Fehlberatungen beschäftigen die Anwaltskanzleien. Den Geldinstituten könnten Streitwerte in Milliardenhöhe erwachsen.

Hamburg. Das Haus war die Altersvorsorge. Traudel Sattler brachte der Verkauf des Eigenheims in Norddeutschland 400 000 Euro ein, eine gute Basis für die Altersvorsorge. Selbst bei den jetzt niedrigen Zinsen von zwei Prozent hätte die 61-Jährige daraus 30 Jahre lang monatlich knapp 1500 Euro entnehmen können - ganz ohne Risiko und sicher kalkulierbar.

Doch sie geriet an einen Postbank-Vermögensberater, der das gesamte Geld in vier geschlossene Fonds investierte. Das sind Gesellschaften, die Schiffe, Immobilien oder Filme finanzieren und regelmäßige Ausschüttungen versprechen. Aber auch ein Totalverlust ist nicht ausgeschlossen. "Jetzt hat die Frau kein Geld mehr, und die Fonds stecken in Schwierigkeiten", sagt Christoph Wagner, Geschäftsführer der Hamburger Firma Anleger-Rettung, die gegen Erfolgshonorar Geschädigte an spezialisierte Anwälte vermitteln will.

Der Hamburger Anwalt Professor Rolf Thiel hat im Fall Sattler inzwischen Klage gegen die Postbank eingereicht. Seine Kanzlei Thiel & Collegen betreut mehrere Hundert solcher Fälle. Die Hamburger Kanzlei Hahn Rechtsanwälte vertritt aktuell rund 2000 geschädigte Anleger bei geschlossenen Fonds.

Den Geldinstituten könnten Streitwerte in Milliardenhöhe erwachsen

Während die Bundesregierung gerade strengere Regeln für die Anlageberatung durchsetzen will, kämpfen die Banken mit ihren Altlasten im Hinblick auf fehlerhafte Beratungen. Die Folgen der Finanzkrise haben viele Fonds scheitern lassen. "Den Banken droht eine neue Klagewelle", sagt Thiel. Das Ausmaß dürfte größer sein als bei den Lehman-Prozessen. Denn es geht um höhere Beträge, und die Geschädigten haben vielfach auch die finanzielle Kraft, die Prozesse durchzustehen. Häufig werden mehrere Zehntausend Euro in einem Fonds investiert. Thiels größter Anleger hat sechs Millionen Euro in geschlossenen Fonds angelegt. Allein in den Jahren 2005 bis 2009 wurden rund 44 Milliarden Euro für geschlossene Fonds bei deutschen Anlegern eingesammelt. Jedes zweite Produkt wird inzwischen über den Bankschalter verkauft. "Für die Banken sind die Klagen ein Milliardenrisiko", sagt Petra Brockmann, Partnerin der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte.

Denn in den meisten Fällen finden die Anwälte schnell den entscheidenden Punkt des Verkaufsgesprächs, der den Banken zum Verhängnis wird. Es sind die verschwiegenen Provisionen, sogenannte Kick-Back-Zahlungen, die für den Verkauf des Fonds vom Emissionshaus hinter dem Rücken des Kunden an die Bank fließen. Häufig sind das acht bis zehn Prozent der Anlagesumme. "Es gibt inzwischen eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), nach der solche Kick-Back-Zahlungen unabhängig von ihrer Höhe dem Kunden offengelegt werden müssen", sagt Thiel. "Sonst verletzt die Bank wesentliche Aufklärungspflichten und macht sich schadenersatzpflichtig." Denn der Kunde soll durch diese Angaben beurteilen können, ob die Bank eine bestimmte Anlage nur deshalb empfiehlt, weil sie daran verdient, argumentiert der BGH. Erst kürzlich hatten die obersten Richter klargestellt, dass die Banken ihre Kunden bereits seit 1990 über Provisionen aufklären müssen. "In 90 Prozent der Fälle sind für uns verschwiegene Provisionen ein zentrales Argument", sagt Brockmann.

Für die Banken kann es teuer werden. Das musste auch die Hamburger Sparkasse (Haspa) erfahren. Einem älteren Hamburger Ehepaar hatte sie im Zeitraum zwischen 2004 und 2007 insgesamt vier geschlossene Fonds im Gesamtwert von knapp 700 000 Euro verkauft - von der Schiffsbeteiligung bis zu Containern. Als das Ehepaar in die Not leidenden Schiffsbeteiligungen Geld nachschießen sollten, suchten sie anwaltlichen Rat. Thiel fand schnell den entscheidenden Punkt: verschwiegene Provisionen von rund 52 000 Euro. Folglich erzielte er vor dem Landgericht Hamburg einen Sieg, denn die Sparkasse bestritt nicht, dass sie auf die Provisionen nicht hingewiesen hatte. Die Haspa muss die investierten Gelder zurückzahlen und erhält dafür die Fondsanteile. "Wir haben gegen das Urteil Berufung eingelegt und äußern uns generell nicht zu laufenden Verfahren", sagt ein Haspa-Sprecher.

"Die Banken gehen immer durch alle Instanzen, auch wenn es aussichtslos ist", sagt Thiel. Allerdings lenken inzwischen viele Banken kurz vor einer BGH-Entscheidung ein und erkennen das Urteil der Vorinstanz an. "Banken verhindern nach unserer Beobachtung zunehmend unliebsame BGH-Entscheidungen, um andere Anleger abzuschrecken", sagt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer von der Kanzlei Kälberer & Tittel. "So müssen Hunderte von Anlegern unnötigerweise über mindestens zwei Instanzen klagen."

Von der Klagewelle sind fast alle Banken betroffen. Denn viele geschlossene Fonds endeten in einem Fiasko. Tausende Anleger der Commerzbank scheiterten mit Medienfonds. Mit Sicherheit und Steuervorteilen wurden die Kunden gelockt. Tatsächlich drohen Verluste und die Rückzahlung der Steuervorteile. Nachdem immer mehr Anleger vor Gericht gewannen, reagierte die Bank mit einem Vergleichsangebot.

Die Volksbanken vertrieben Immobilienfonds der DZ Bank, die den Anlegern ebenfalls viel Ärger brachten, und die Deutsche Bank verärgerte ihre Kunden mit einer Beteiligung an Riesenrädern, von denen bislang keines realisiert wurde. Viele Schiffsfonds scheiterten, weil die Containerfrachter in der Wirtschaftskrise keine Ladung fanden, aber dennoch Kosten verursachten. Die Anleger wurden aufgefordert, Geld nachzuschießen, um eine Insolvenz der Schiffe zu verhindern.

Selbst gegen Investments aus den 90er-Jahren kann geklagt werden

Das alles sind Gründe für die Anleger, möglichst schnell aus ihren Beteiligungen auszusteigen. Ohne richterlichen Beistand ist das bei diesen Investments, die bis zu 15 Jahre laufen, jedoch kaum möglich. Da die geschlossenen Fonds nicht dem Wertpapierhandelsgesetz unterliegen, gelten andererseits für diese Anlagen auch andere Verjährungsfristen, ein zusätzliches Risiko für die Banken. "Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis der Pflichtverletzung, also den verschwiegenen Provisionen", sagt Brockmann. "Davon erfahren die Anleger in der Regel erst beim Anwalt. Den Banken dürfte es schwerfallen, etwas anderes zu beweisen." So kann auch noch gegen Investments aus den 1990er-Jahren geklagt werden. Von 2012 an können allerdings nur noch maximal zehn Jahre zurückliegende Fälle aufgegriffen werden.

Wenn die Banken die verschwiegenen Provisionen nicht bestreiten, haben die Anwälte der Kunden leichtes Spiel. "Voraussetzung ist allerdings, dass der Anleger ein Agio, also einen Aufschlag von in der Regel fünf Prozent beim Erwerb der Fonds gezahlt hat", sagt Brockmann. Sonst müssen die Umstände in einer Beweisaufnahme geklärt werden. Wer den geschlossenen Fonds allerdings über einen freien Anlagevermittler erworben hat, kann nicht auf die Aufklärungspflichten über Provisionszahlungen bestehen.