Der Beitragsanstieg in den privaten Krankenversicherung belastet die Mitglieder. Aber die Rückkehr in die Gesetzliche ist nicht leicht.

Hamburg. Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer im Krankenhaus, Vorzugsbehandlung beim Hausarzt und kürzere Wartezeiten bei Fachärzten. Viele Privatversicherte verzichten mittlerweile auf solche Vorzüge und wollen nur noch eins: raus aus der privaten Krankenversicherung (PKV) und rein in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Grund sind Beitragserhöhungen von bis zu 38 Prozent in diesem Jahr bei privaten Anbietern wie Central. "Viele können ihre Tarife nicht mehr bezahlen", weiß der Hamburger Versicherungsberater Rüdiger Falken. "Bei uns häufen sich die Anfragen von Privatversicherten, die zur DAK kommen wollen", sagt Frank Meiners von der DAK. Auch andere große Kassen wie Techniker oder Barmer GEK verzeichnen diesen Trend. Doch eine Rückkehr ist nicht einfach. Die wichtigsten Antworten für Wechselwillige.

Wie komme ich als Privatversicherter in die gesetzliche Krankenversicherung?

Entscheidend ist für Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze, die in diesem Jahr 50 850 Euro beträgt. Wer mit seinem Bruttoeinkommen darunterliegt, wird wieder in der GKV versicherungspflichtig. Daraus ergeben sich für Rückkehrwillige einige Chancen. Da diese Grenze Jahr für Jahr angehoben wird, kann es bei ausbleibenden Gehaltssteigerungen passieren, dass man diese Grenze unterschreitet und wieder versicherungspflichtig wird. In einem solchen Fall hat man ein Sonderkündigungsrecht und kann innerhalb eines Monats die private Krankenversicherung verlassen. Ein weiterer Weg: weniger arbeiten und damit weniger verdienen. Auch so lässt sich die Versicherungspflichtgrenze unterschreiten und damit an die Tür einer gesetzlichen Kasse klopfen.

Reicht ein Deal mit dem Chef und schon ist man in der gesetzlichen Kasse?

Nicht ganz. Zwar lässt sich die Pflichtmitgliedschaft in der GKV durch Gehaltsverzicht schnell erreichen, "denn wir forschen nicht nach, warum jemand versicherungspflichtig wird", sagt ein Kassenmanager dem Abendblatt. Doch um dauerhaft in der GKV zu bleiben, sind noch einige Hürden zu überwinden. Viele möchten die Einkommenseinbuße gering halten. Wer aber schon nach wenigen Monaten seine Arbeitszeit und damit das Gehalt wieder aufstockt, kann nicht ohne Weiteres in der GKV verbleiben. Denn sobald der PKV-Abtrünnige die Versicherungspflichtgrenze innerhalb eines Jahres wieder überschreitet, muss er im Folgejahr zurück in die PKV, sofern er nicht mindestens zwölf Monate pflichtversichert in der gesetzlichen Kasse war. "Nur in diesem Fall kann man als freiwilliges Mitglied in der Kasse bleiben", sagt ein Kassenmanager. Damit erfordert die Rückkehr in die GKV mindestens zwölf Monate Gehaltsverzicht.

Lässt sich das nicht durch eine kurze Arbeitslosigkeit umgehen?

Nein. Zwar führt auch Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I) zur Pflichtmitgliedschaft in der GKV, aber die Zwölfmonatsregel lässt sich damit nicht umgehen. Ausnahme: Bei der neuen Beschäftigung liegt der Verdienst unter 50 850 Euro im Jahr.

Gibt es für die Rückkehr in die gesetzliche Kasse eine Altersgrenze?

Ab 55 Jahren hilft auch kein Gehaltsverzicht mehr. Die Tür zur GKV bleibt dann in der Regel verschlossen. Ausnahmeregelungen können nur individuell von Experten abgeklärt werden. Rentner haben gar keine Möglichkeit mehr, in die GKV zu wechseln.

Wie können Selbstständige in die gesetzliche Kasse kommen?

Ein Einkommensverzicht hilft nicht weiter. Außerdem gibt es keinen Arbeitgeber, der knapp die Hälfte des Beitrages übernimmt. Deshalb sind die Vorteile auch nicht so groß wie bei Angestellten. Nur eine völlige Geschäftsaufgabe wäre eine Option, um anschließend von der kostenlosen Familienversicherung des gesetzlich versicherten Ehepartners zu profitieren. Aus diesem Status heraus kann man bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung in der GKV bleiben. Singles haben auch diese Möglichkeit nicht. Sie müssen nach der Geschäftsaufgabe eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, um in die GKV zu kommen.

Wie kann man den Beitrag in der privaten Kasse verringern?

Für langjährig Versicherte ist ein Anbieterwechsel keine Option mehr, weil sie dabei ihre Altersrückstellungen verlieren. Sie sollen den Beitrag im Alter bezahlbar machen. Für die meisten Altkunden rechnet sich am ehesten ein Wechsel in einen günstigeren Tarif beim eigenen Krankenversicherer. Darauf hat jeder einen Anspruch. "Doch der Versicherer blockt diese Wünsche oft ab", sagt Falken.

Bringt der Standardtarif in der privaten Kasse eine Ersparnis?

Der Höchstbeitrag liegt zwar bei monatlich 592,88 Euro. Aber viele Versicherte zahlen deutlich weniger, weil ihre Altersrückstellungen berücksichtigt werden. Monatsbeiträge von 110 bis 200 Euro sind durchaus möglich. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Versicherten auf einem Teil der Behandlungskosten sitzenbleiben, wenn Ärzte mit dem 2,3-fachen bis 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung abrechnen. Der Standardtarif sieht aber nur einen Kostenerstattung in Höhe des 1,8-fachen Gebührensatzes vor. "Der Tarif ist sehr abgespeckt, insbesondere was Hilfsmittel betrifft", sagt Falken. Außerdem gibt es Zugangsbeschränkungen: In den Standardtarif kann in der Regel nur, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens zehn Jahren in der PKV ist. Von den knapp neun Millionen Privatversicherten sind lediglich 40 000 im Standardtarif. "Gemessen an den Aufnahmevoraussetzungen droht dem Tarif Vergreisung und Kostenexplosion", sagt Falken.

Bietet der Basistarif in der privaten Kasse eine bessere Alternative?

Vom Preis her nicht. Alle im Basistarif zahlen den monatlichen Höchstbeitrag von 592,88 Euro. Es gibt lediglich 21 000 Versicherte. Denn nur wer sich nach 2008 erstmals privat krankenversichert hat, kann in den Basistarif wechseln. "Bei Bedürftigkeit (Bezug von Hartz IV oder Grundsicherung im Alter) kann die Halbierung des Beitrags beim Versicherer beantragt werden", sagt Oliver Stenzel vom Verband der Privaten Krankenversicherung. "Der Basistarif bietet ein sehr breites Leistungsspektrum und hat einen offenen Hilfsmittelkatalog wie die GKV", sagt Falken. Vom Leistungsniveau findet er den Tarif sehr gut. Dennoch kann er ihn nicht empfehlen: "Er erstattet nur den 0,8-fachen Gebührensatz, doch viele Ärzte behandeln dafür nicht."