Berlin. Viele US-Promis lassen ihre Kinder von Leihmüttern austragen. Die Gründe sind vielfältig, in Deutschland ist die Praktik verboten.

Ein Kind bekommen, ohne ein Kind zu bekommen – möglich, durch Adoption oder eben mithilfe einer Leihmutter. Die spanische Schauspielerin Ana Obregón überraschte zuletzt mit der Nachricht, dass sie im Alter von 68 Jahren noch einmal Mutter geworden ist. Und das, obwohl Leihmutterschaft in Spanien ebenso verboten ist wie in Deutschland.

Obregóns Kind wurde deshalb von einer Frau in den Staaten ausgetragen. Dort ist Leihmutterschaft – vor allem unter Prominenten – schon seit den 80er-Jahren gängige Praxis und in 13 von 50 Bundesstaaten erlaubt.

Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten

Stars wie zuletzt Paris Hilton machen es vor: Silvester feierte die Hotelerbin noch im knappen Glitzer-Look in New York, von einem Babybauch keine Spur. Wenige Wochen später gab die 41-Jährige mit einem Händchen-Halte-Foto auf Instagram die Geburt ihres Sohnes Phoenix bekannt.

Sie folgte damit dem Beispiel ihrer engen Freundin Kim Kardashian: Nachdem der Reality-TV-Star bei der Geburt ihres ersten Kindes eine Schwangerschaftsvergiftung erlitten hatte und auch bei ihrer zweiten Geburt schwere Komplikationen auftraten, rieten ihr die Ärzte von weiteren Schwangerschaften ab. Eine Leihmutter brachte ihre Tochter Chicago und Sohn Psalm zur Welt.

Vor allem prominenten Frauen wird beim Rückgriff auf Leihmütter gerne Eitelkeit vorgeworfen: Sie wollten sich ihr Aussehen erhalten, bloß keine Dehnungsstreifen riskieren. Dabei zeigen Fälle wie der von Kim Kardashian, dass hinter der Leihmutterschaft häufig gesundheitliche Faktoren stecken. Auch Paare mit unerfülltem Kinderwunsch greifen auf Leihmütter zurück, darunter US-Talkmaster Jimmy Fallon und dessen Frau Nancy. Ihre beiden Töchter wurden von derselben Frau ausgetragen. Leihmütter verhelfen immer wieder auch gleichgeschlechtlichen Paaren zu eigenen Kindern, darunter Pop-Legende Elton John und Ehemann David Furnish oder „How I Met Your Mother“-Star Neil Patrick Harris und sein Mann David Burtka.

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In Deutschland wäre all das nicht möglich gewesen. „Wunscheltern“ und Leihmütter haben zwar keine Strafen zu fürchten, wohl aber die Ärzte: Das Gesetz zum Schutz von Embryonen verbietet es ihnen, künstliche Befruchtungen bei Frauen durchzuführen, die ihre Kinder nach der Geburt anderen überlassen wollen. Auch die Vermittlung von Leihmüttern – in anderen Ländern ein florierendes Geschäft – steht in Deutschland unter Strafe.

Bei den europäischen Nachbarn gelten teils andere Regeln: Die Gesetzgebung zur Leihmutterschaft in der Ukraine gilt als eine der liberalsten der Welt. Das Land erlaubt Leihmutterschaftsverfahren allerdings nur für heterosexuelle, verheiratete Paare. „Wunschmütter“ müssen vorweisen können, dass sie entweder nicht schwanger werden können oder gesundheitliche Risiken zu befürchten hätten.

Deutsches Recht sieht Leihmütter als leibliche Mütter an

Bekannte Beispiele aus Deutschland, bei denen Paare eine Leihmutter beauftragten, gibt es kaum, ebenso wenig aussagekräftige Zahlen. Auch ist es für deutsche „Wunscheltern“ nicht ohne weiteres möglich, ihr Kind im Ausland von einer Leihmutter austragen zu lassen und dann nach Deutschland zu bringen. Die rechtlichen Hürden sind hoch, denn hierzulande gilt nicht die „Wunschmutter“ als leibliche Mutter, sondern die Frau, die das Kind ausgetragen hat. Demnach erhält das Kind bei seiner Geburt auch deren Staatsangehörigkeit.

Ein solcher Fall wurde 2019 vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Ein Ehepaar aus dem Raum Dortmund hatte sich eine Ukrainerin als Leihmutter gesucht. Nach der Geburt des Kindes 2015 stellte das ukrainische Standesamt eine Geburtsurkunde aus, die in aller Einvernehmen das deutsche Paar als leibliche Eltern nannte.

Als jedoch das Standesamt in Deutschland von der Leihmutterschaft erfuhr, änderte die Behörde den Eintrag im Geburtenregister. Der Bundesgerichtshof machte deutsches Recht geltend und entschied, die ukrainische Leihmutter als Mutter des Kindes anzusehen. Im Beschluss heißt es: „Die von den Beteiligten gewünschte rechtliche Mutterschaft der Ehefrau kann daher nur durch ein Adoptionsverfahren erreicht werden.“

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Auch für TV-Diva Ana Obregón wird es noch einigen Papierkram zu erledigen geben, bevor sie mit ihrem Neugeborenen nach Spanien zurückkehren kann. Obwohl Leihmutterschaft in Spanien illegal ist, erlaubt das Gesetz Kindern, die im Ausland von Leihmüttern geboren werden, die Eintragung ins Familienregister. Für Obregón, die sich beim Verlassen des Krankenhauses in Miami mit ihrer kleinen Tochter auf dem Arm hatte ablichten lassen, ein buchstäblicher Glücksfall: „Jetzt werde ich nie mehr allein sein“, schreibt die 68-Jährige auf Instagram. „Ich lebe wieder.“