Berlin. Der frühere Tennisstar Boris Becker ist mit seiner Unterlassungsklage gegen den TV-Komiker Oliver Pocher vor Gericht gescheitert.

Der frühere Tennisstar Boris Becker ist mit seiner Unterlassungsklage gegen den TV-Komiker Oliver Pocher vor Gericht gescheitert. Becker werde durch einen Fernsehbeitrag des Comedians nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, entschied das Offenburger Landgericht am Dienstag, wie eine Sprecherin nach einer mündlichen Verhandlung mitteilte. (Az.: 2 O 20/21)

Der Prozess war am Dienstag zuvor nach knapp zweistündiger Verhandlung unterbrochen worden. Bei dem Streit ging es um einen Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung „Pocher - gefährlich ehrlich“ aus dem Oktober 2020. Becker verlangte laut seinem Anwalt Samy Hammad, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird. Hammad beantragte in der Verhandlung, ihm eine mehrwöchige Frist für eine neue Stellungnahme einzuräumen, nachdem das Gericht mehrere rechtliche Probleme genannt hatte, die unter anderem die Zulässigkeit der Klage betreffen.

Die Veröffentlichung sei aber möglich, da es sich um „Bildnisse der Zeitgeschichte“ handele, so das Gericht. Es nannte auch explizit die die Belange der Meinungs- und Rundfunkfreiheit. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Streit um TV-Beitrag: Becker-Pocher-Prozess unterbrochen

In dem TV-Beitrag wurde unter dem Slogan „Make Boris rich again“ ein Spendenaufruf gestartet. Nach Gerichtsangaben ist zu sehen, dass Becker das Geld auch bekam - aber ohne davon zu wissen. Das Geld war in einen vermeintlichen Modepreis eingearbeitet, der Becker in der Sendung verliehen wurde. Laut Gericht dachte Becker, dass es sich um einen echten Modepreis handelte.

Weder Pocher (44) noch Becker (54), der wegen Insolvenzverschleppung in einem britischen Gefängnis einsitzt, mussten vor Gericht erscheinen.

Oliver Pocher steht noch ein weitere Prozess bevor. Nach der Attacke auf den Comedian am Rande eines Boxkampfes in Dortmund soll es am 31. März kommenden Jahres zu einem Prozess kommen. Angeklagt wegen vorsätzlicher Körperverletzung ist der Rapper Fat Comedy. Nach Angaben des Amtsgerichts Dortmund ist Pocher als Zeuge geladen. Zuvor hatten die „Ruhr Nachrichten“ über den Prozess-Termin berichtet.

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Pocher war von dem Mann im März dieses Jahres bei einem Boxkampf von Felix Sturm in der Dortmunder Westfalenhalle angegriffen worden. Dort hatte Pocher in der ersten Reihe gesessen. Auf Videos ist zu sehen, wie der Angreifer - eine Social-Media-Persönlichkeit - ihm ohne Warnung ins Gesicht schlägt.

Laut Anklage wird Fat Comedy ein kräftiger Schlag gegen den Kopf vorgeworfen, der starke Schmerzen, eine Ohrschädigung, Höreinschränkungen und Gleichgewichtsstörungen ausgelöst haben soll. Über seinen Anwalt hatte der Rapper mitteilen lassen, dass er die Tat heute sehr bereue. (dpa/fmg)

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