Berlin. In Würzburg soll ein sexistisches Lied nicht auf einem Volksfest gespielt werden. Für FDP-Politiker Buschmann sei das „eins zu viel“.

Es sind sexistische Zeilen wie diese: „Sie ist schöner, jünger, geiler, La-la-la-la, die wunderschöne Layla“. So geht es weiter in dem Schlager-Song, in dem ein Mann einen Bordellbesuch besingt. „Geile Figur, blondes Haar“. Auf einem Würzburger Volksfest soll dieses Lied nicht gespielt werden. Die Stadt, die als Veranstalter das Volksfest ausrichtet, will nun das Lied nicht in die „Playlist“ für das Fest aufnehmen.

Eigentlich eine unspektakuläre Meldung. Die Entscheidung der Stadt schlägt hohe Wellen. Die einen sehen hier staatliche Willkür und Einschränkung der freien Entscheidung am Werk, die anderen befürworten den Weg der Veranstalter, Sexismus keinen Raum zu geben.

Debatte um Schlager „Layla“: Justizminister schaltet sich ein

Sogar Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schaltet sich ein. Auf Twitter kommentiert er, dass er es „eins zu viel“ finde, wenn Schlager-Texte „behördlich“ verboten würden. Der Tweet heizt die Debatte um den Song noch einmal an.

Im Gespräch mit unserer Redaktion verteidigt Buschmann seinen Tweet. „Mit meinem Tweet zu dem Volkslied ‚Layla‘ wollte ich daran erinnern, dass es in unserer Gesellschaft Regeln des guten Geschmacks gibt, über die wir uns alle gut streiten können“, sagte der Justizminister. „Es ist jedoch etwas anderes, wenn öffentliche Gewalt den Menschen erklären will, was der richtige und gute Geschmack sein soll. Das geht zu weit.“

Buschmann gefalle der Liedtext auch nicht, „ich würde mir das privat auch nicht anhören, aber ich finde nicht, dass man erwachsenen Menschen vorschreiben soll, ob sie sich das anhören dürfen oder nicht“, so Buschmann.

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Können Lieder auf Volksfesten verboten werden?

Viele widersprechen Buschmann in den sozialen Netzwerken. Sie bemängeln vor allem, dass ausgerechnet der Justizminister den Sachverhalt falsch dargestellt habe. Denn nicht die Behörde hätte die Volksfest-„Playlist“ zensiert, sondern es sei die freie Entscheidung der Kommune als Veranstalter des Events gewesen.

Genau hatte Buschmann getwittert: „Man muss Schlagertexte nicht mögen. Man kann sie sogar doof oder geschmacklos finden. Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zu viel“.

Verbot von „Layla“ auf Volksfest: Das sagt die Stadt

Gegenüber dem Bayrischen Rundfunk rechtfertigte der bei der Stadt für das Fest zuständige Behördenmitarbeiter die Entscheidung: „Wir sind keine Sittenpolizei, sondern der Veranstalter.“ Sexistische und rassistische Lieder seien bei städtischen Veranstaltungen unpassend. In der Vergangenheit hatte die Stadt nach eignen Angaben schon einmal ein Lied für eine staatlich organisierte Veranstaltung untersagt, in dem es um eine Vergewaltigung ging. (cu/gau)

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Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.