- Bei vielen Menschen liegt die letzte Corona-Impfung inzwischen einige Monate zurück.
- Auch wenn der Impfschutz weiter besteht, läuft die Gültigkeit des digitalen Impfzertifikats irgendwann ab.
- Doch ist eine Verlängerung möglich?
Wann haben Sie das letzte Mal Ihre Corona-Warnapp oder die CovPass-App geöffnet? Seit das digitale Impfzertifikat oder auch Testergebnisse nicht mehr für den Besuch von Cafés, Restaurants oder Veranstaltungen notwendig ist, werfen die meisten Deutschen nur noch selten einen Blick in die Anwendungen.
Doch der Sommer steht vor der Tür und mit der Reisesaison bekommen die QR-Codes wieder mehr Bedeutung. Denn für viele Länder in der EU gibt es weiter Einreisebeschränkungen. Wer also im Sommer ins europäische Ausland reisen will, sollte vorher seine Zertifikate checken. Denn diese können nach einer gewissen Zeit ablaufen.
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Corona: Wann laufen die digitalen Impfzertifikate ab?
Wenn es um Gültigkeit und Ablaufdatum der Zertifikate für Geimpfte geht, muss man zwischen dem technischen Ablaufdatum und dem Ablauf des Impfschutzes oder Genesenen-Status unterscheiden. Aus technischen Gründen sind die Zertifikate generell nur für einen bestimmten Zeitraum gültig beziehungsweise abrufbar, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium und vom Robert Koch-Institut..
Ab dem Datum der Ausstellung ist jedes Zertifikat für 365 Tage gültig. Keinen Einfluss darauf hat der tatsächliche Impfschutz. Rein rechnerisch laufen die ersten Impfnachweise demnach bereits gegen Ende der ersten Jahreshälfte ab.
Corona-Impfzertifikat ist abgelaufen – was muss man tun?
Menschen, bei denen dies der Fall ist und die die Corona-Warnapp nutzen, werden in der Applikation bereits auf das Ablaufdatum aufmerksam gemacht. Laut Robert Koch-Institut müssen Nutzerinnen und Nutzer aber erstmal nichts unternehmen. Bürgerinnen und Bürger müssen auch nicht bei Ärzten und Apotheken Sturm laufen, um neue QR-Codes zu erhalten.
Noch vor Ablauf der Zertifikate werde ein Update der App zur Verfügung stehen, heißt es vom RKI. Der Nachweis soll dann mit wenigen Klicks automatisch aufgefrischt werden können. Aktuell ist diese Funktion aber noch nicht verfügbar. Ein genaues Datum für den Launch ist noch nicht bekannt.
Corona: EU will einheitliche Verlängerung der Impfnachweise
Vorher will die Europäische Union noch eine Vereinheitlichung auf den Weg bringen: Das EU-Parlament will mit den Mitgliedstaaten über eine Verlängerung des Impfzertifikats verhandeln. Bereits Anfang des Monats stimmte eine Mehrheit dafür, die Gültigkeit bis Juni 2023 zu verlängern.
Wichtig: Der Impfschutz dürfte bei den meisten bis dahin aber nicht mehr vollständig erhalten sein – ob im Herbst eine vierte Impfung gegen das Coronavirus empfohlen wird, ist aber noch unklar.
Reisen und Corona: Warum die Booster-Impfung den Unterschied macht
Wer im Sommer verreist, sollte auch darauf achten, dass nicht nur das Zertifikat für die sogenannte Grundimmunisierung vorliegt. Nach Abschluss der zweiten Impfung gilt das Covid-Zertifikat in der EU nur für 270 Tage.
Wer keine dritte Impfung erhalten hat, gilt damit nach neun Monaten als ungeimpft. Bei der Einreise müssen dann meist negative Corona-Testergebnisse vorgelegt werden, teilweise kann eine Quarantäne notwendig sein. Nur für Jugendliche unter 18 Jahren ist das Zertifikat der Grundimmunisierung unbefristet gültig.
Geboosterte haben einen einfachen Vorteil: Das Zertifikat für eine Auffrischimpfung ist wiederum derzeit EU-weit unbefristet gültig. Anders sieht es bei Menschen aus, die noch keinen Booster erhalten haben oder ihren Genesenen-Status geltend machen wollen.
Corona-Impfnachweis beim Reisen: Was gilt im Ausland?
Der digitale Impfnachweis, auch Covid-Zertifikat genannt, wird in allen EU-Mitgliedsstaaten und vielen Ländern außerhalb der EU als Nachweis für die Corona-Impfung anerkannt. Unter anderen ist es auch in Israel, Norwegen, Thailand und der Türkei akzeptiert.
Wichtig zu beachten ist allerdings, dass die Gültigkeit der Impfnachweise EU-weit nur für den Reiseverkehr gilt. Sollten innerhalb eines Landes Corona-Regeln gelten, die den Zutritt zu bestimmten Einrichtungen oder Veranstaltungen über den Impf- oder Genesenenstatus beschränken, kann hier auch eine kürzere Gültigkeit festgelegt sein. Die Handy-App „Re-open EU“ bietet die Möglichkeit, die jeweiligen Bestimmungen für Ziel- und Transitländer anzuzeigen. Auch interessant: Corona: Welche Regeln gelten ab Juni für Reiserückkehrer? (fmg)
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Dieser Artikel ist zuerst auf morgenpost.de erschienen.
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