Berlin. Wer sich gegen das Coronavirus impfen lässt, ist erst einmal gut geschützt. Doch der Impfschutz lässt nach – und läuft daher ab.

  • Impfnachweis oder Genesenenstatus werden für die Teilnahme am öffentlichen Leben immer wichtiger
  • Doch die Gültigkeit der Nachweise ist zeitlich begrenzt
  • Was ändert die Booster-Impfung daran?

Millionen Menschen wurden in Deutschland innerhalb des letzten Jahres gegen Corona geimpft. Die ersten Impfungen erfolgten bereits Ende Dezember 2020 – und liegen damit bereits einige Zeit zurück. Viele Menschen fragen sich deshalb: Wie lange bleibt die Corona-Impfung gültig?

Corona-Impfung: Einschränkungen gelten oft nicht für Geimpfte

Denn dank dieser sind Geimpfte von einigen Corona-Beschränkungen ausgenommen: Überall dort, wo die 3G-Regel gilt, erhalten vollständig geimpfte Personen auch ohne Corona-Test zutritt. Greift die 2G-Regel, haben sogar nur Geimpfte und Genesene zutritt. Außerdem gibt es für sie Erleichterungen bei Reisen und im Fall eines Risikokontakts müssen sie nicht in Quarantäne.

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Um diese Ausnahmen nutzen zu können, muss in vielen Fällen ein Nachweis über den Impfstatus vorgelegt werden. Als vollständig geimpft gelten Personen zwei Wochen nach ihrer zweiten Impfung beziehungsweise nach der ersten Impfung bei Johnson und Johnson. Allerdings ist es potenziell auch denkbar, dass dieser Impfschutz endet.

So lange ist die Corona-Impfung gültig

Grundlage dafür ist die Frage, wie lange die Impfung vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützt. Endgültige Erkenntnisse gibt es diesbezüglich bisher noch nicht. Allerdings wird bestimmten Personengruppen bereits jetzt zu einer Auffrischungsimpfung geraten. Es scheint naheliegend, dass auf Dauer noch mehr Menschen oder gar alle Geimpften den sogenannten Booster brauchen, um weiter als geschützt zu gelten.

Mit Blick auf die Gültigkeit des digitalen Impfzertifikats, dass etwa über die Corona-Warn-App erstellt werden kann, schreibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von einer vorläufigen Gültigkeitsdauer von 12 Monaten. Je nach beobachteter Wirkungsdauer der Corona-Impfung solle dieser Zeitraum aber angepasst werden.

Doch was ist, wenn man eine Auffrischungsimpfung erhält? "Die Gültigkeitsdauer von europäischen (EU)-Impfzertifikaten bleibt von dem Angebot einer Booster-Impfung derzeit unberührt", schreibt das Bundesgesundheitsministerium online. Heißt: Nach einem Jahr gilt man laut digitalem Impfzertifikat als ungeimpft.

Ob einzelne Länder eine Auffrischung als Verlängerung anerkennen, bleibt ihnen überlassen. In Deutschland ist noch nicht geklärt, ob der Status als "geimpft" irgendwann endet. Zwar könnte das digitale Impfzertifikat irgendwann nicht mehr ausreichen – die Impfung könnte man dann aber durch das gelbe Impfheft nachweisen. Österreich erkennt dagegen bereits jetzt nur noch Impfungen an, die nicht länger als 360 Tage zurückliegen. (nfz)