- Wegen einer Infektion mit dem Coronavirus oder auch nur dem Verdacht darauf müssen viele Menschen in Quarantäne
- Doch nicht alle halten sich daran und infizieren mitunter andere mit Corona
- Einige Bundesländer wohlen nun härter gegen diese Quarantänebrecher vorgehen
Die Regel ist einfach: Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat oder auch nur infiziert haben könnte, muss zum Schutz anderer in Quarantäne. Doch vereinzelt halten sich die Betroffenen nicht an das Gebot. Gegen sie wollen die Länder laut einem Bericht der "Welt am Sonntag" nun härter vorgehen.
Corona-Quarantäne: Länder gehen gegen Verstöße vor
Wie das Blatt berichtet, sollen in Extremfällen sogar Zwangseinweisungen in "zentrale Einrichtungen" oder die Unterbringung in "einem abgeschlossenen Krankenhaus" möglich sein. In einigen Bundesländern werden diese Maßnahmen bereits jetzt praktiziert - allerdings erst nach mehrfachen Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen. Lesen Sie auch: Corona-Impfrechner - Wann kann ich mich impfen lassen?
Nun wollen offenbar weitere Länder solche Maßnahmen ergreifen. In Baden-Württemberg entschied man sich nach Informationen der "Welt" aufgrund von Kritik aus den Reihen der Polizei für ein härteres Durchgreifen. Weil mehrfach Beamte unter anderem für die Bewachung wiederholter Quarantänebrecher abgestellt werden mussten, hatte es dort bereits 2020 die Forderung nach einer zentralen Einrichtung gegeben.
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Quarantänebrecher sollen in die Jugendarrestanstalt
Nun sollen bald zwei Krankenhäuser für die Unterbringung von Quarantänebrechern zur Verfügung stehen und dauerhaft durch einen Wachdienst kontrolliert werden. In Brandenburg soll ein ähnliches Konzept in einer Erstaufnahmeeinrichtung umgsetzt werden, in Schleswig-Holstein in einer Jugendarrestanstalt. Auch in Sachsen existieren solche Pläne.
Anders ist die Lage in Hessen: Dort wurde ein zentrale Einrichtung wegen zu geringer Auslastung geschlossen. Auch interessant: Tote nach Corona-Impfung? Impfstoff-Mythen im Faktencheck
Auch in den übrigen Bundesländern ist es grundsätzlich möglich, Menschen, die gegen Quarantäneauflagen verstoßen, zwangsweise in bestimmten Einrichtungen unterzubringen. Zentrale Stellen gibt es dort aber bisher nicht. Unter anderem Berlin schließt aber nicht aus, in Zukunft auf ein solches Konzept zu setzen.
Trotz Corona-Infektion: 27-Jähriger geht ins Fitnessstudio
Grundsätzlich handelt es sich bei Verstößen gegen Quarantäneauflagen um Ordnungswidrigkeiten, die meist mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Doch in Ausnahmefällen sind auch drastischere Maßnahmen denkbar: In Göttingen klagte die Staatsanwaltschaft beispielsweise einen 27-Jährigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung an. Der Mann hatte, obwohl er von seiner Corona-Infektion wusste, in einem Fitnessstudio trainiert.
Um Quarantäneverweigerer zwangsweise in Einrichtungen unterzubringen, ist in Deutschland eine richterliche Entscheidung nötig. Zudem müsse die Maßnahme auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden, berichtet die "Welt". Ein vager Verdacht reiche dabei nicht aus. Vielmehr müssten wiederholte Verstöße gegen die Quarantänepflicht vorliegen.
(nfz)
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