Berlin/Münster. Das Landgericht Münster hat einen 53-Jährigen zu drei Jahren und drei Monaten Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt.

In einem der größten Fälle schweren Kindesmissbrauchs der letzten Jahre hat das Landgericht Münster am Freitagmittag ein Urteil gefällt.

Im sogenannten Missbrauchskomplex Münster ist ein 53-jähriger Mann aus Schleswig-Holstein zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden, wie der WDR berichtet. Er war wegen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes angeklagt. Er hatte die Taten gegenüber den Ermittlern gestanden und Hinweise zu weiteren Beschuldigten geliefert.

Das Gericht bleibt mit seinem Urteil unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von dreieinhalb Jahren. Zum Schutz der jungen Opfer findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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Der Angeklagte aus Schleswig-Holstein stand seit Anfang November wegen schweren sexuellen Missbrauchs vor dem Landgericht Münster.
Der Angeklagte aus Schleswig-Holstein stand seit Anfang November wegen schweren sexuellen Missbrauchs vor dem Landgericht Münster. © dpa | Rolf Vennenbernd

Insgesamt neun Personen im Missbrauchskomplex angeklagt

Der 53-Jährige ist der erste von mehreren Angeklagten im Missbrauchsfall von Münster, dem der Prozess gemacht wurde. Er habe im Sommer 2019 einen damals neun Jahre alten Jungen schwer sexuell missbraucht. Das Kind soll der Ziehsohn des Hauptbeschuldigten sein.

Der gesondert angeklagte 27 Jahre alte IT-Techniker aus Münster soll den Sohn seiner langjährigen Lebensgefährtin mehrfach anderen Männern für sexualisierte Gewaltverbrechen zur Verfügung gestellt und das Kind auch selbst immer wieder vergewaltigt haben.

Allein die Staatsanwaltschaft Münster hat bisher Anklage gegen insgesamt neun Personen erhoben. In den Verfahren geht es um acht minderjährige Opfer. Immer wieder stammten sie aus dem nahen Familienumfeld . Gegen mindestens 20 weitere Beschuldigte laufen bundesweite Ermittlungen.

Haupttatort des Missbrauchsfälle wurde abgerissen

Als Haupttatort der Missbrauchsfälle von Münster gilt eine Gartenlaube des Hauptbeschuldigten. Sie wurde im Juni von der Polizei abgerissen. Der 27-Jährige war wegen Kinderpornografiebesitzes zweifach vorbestraft. Lesen Sie mehr dazu: Gartenlaube im Missbrauchsfall von Münster abgerissen. (dpa/jtb)