Berlin. Das Tragen eines Mundschutzes gilt als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Nicht jeder sieht das ein.

Das Coronavirus kommt vor allem über Tröpfchen in den menschlichen Körper. Husten, Niesen und sogar Sprechen befördern diese Tröpfchen in die Luft und von da zum Mitmenschen. Eine einfache Maßnahme, um das Infektionsrisiko zu verringern, ist neben Abstand halten auch das Tragen eines Mundschutzs.

Verschiedene Videoaufnahmen aus den sozialen Netzwerken legen nahe, dass in vielen Regionen der Welt derzeit geltende Maskenpflicht nicht jedem gefällt – und einige Menschen sogar zu extremen Reaktionen animiert. Besonders Betreiber von Supermärkten in den USA müssen sich von Pöbeleien über gezieltes Anhusten so einiges gefallen lassen.

Ein Kunde begründet seinen fehlenden Mundschutz mit den Worten: „Ich bin heute Morgen in einem freien Land aufgewacht.“ Es handelt sich dabei aber keinesfalls nur um ein US-amerikanisches Phänomen. Ein Video des englischen Nachrichtensenders BBC aus dem März zeigt beispielsweise eine ältere Frau, die in einem Zug in Sidney mit Absicht ihr Sitznachbarn anhustet.

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Videos von derartigen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetzt sind in Deutschland noch nicht in dieser Masse aufgetaucht. Wie aus verschiedenen Polizeiberichten hervorgeht, fehlt aber auch hierzulande nicht nur manchmal der Mundschutz, sondern auch die Einsicht.

Kein Mundschutz aber dafür Gewaltbereitschaft

So schlug ein Pärchen am vergangenen Samstag in Berlin einen 53-jährigen Mann vor einem Supermarkt zusammen. Dieser hatte die Kassiererin in dem Supermarkt darauf aufmerksam gemacht, dass das Paar ohne Mundschutz im Laden war. Laut Polizeibericht soll sich die Frau auf den am Boden liegenden Mann gesetzt haben, während ihr Begleiter ihm gegen den Kopf trat.

Im thüringischen Unterwellenborn wurde ein Supermarktkunde ebenfalls handgreiflich, nachdem ihn der Filialleiter auf die Maskenpflicht im Geschäft hingewiesen hatte. Zunächst beleidigte der Kunde den Marktleiter und packte ihn danach am Hals. Im Anschluss konnte er unerkannt in seinem Auto flüchten, wie die Polizei mitteilte.

Anspucken gilt während der Corona-Pandemie als Körperverletzung

Noch extremer verhielt sich ein Unbekannter in einem Autoteilegeschäft im nordrhein-westfälischen Lüdenscheid, wie aus einem Bericht der Polizei vom 17. Mai zu entnehmen ist. Ohne Mundschutz blockierte der Mann den Zugang zum Geschäft und sorgte so dafür, dass der Mindestabstand zu anderen Kunden nicht mehr eingehalten werden konnte. Als ein Kunde den Unbekannten auf die Maskenpflicht hinwies, bedrohte der Unbekannte den Kunden verbal – und bespuckte ihn.

Das Anspucken kann den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung mittels gesundheitsschädlicher Stoffe nach Paragraf 224 des Strafgesetzbuches erfüllen. Denn unter gesundheitsschädlichen Stoffen werden auch Coronaviren verstanden.

Auf gefährliche Körperverletzung stehen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Selbst wenn der Spuckende nicht mit Coronaviren infiziert sein sollte, handelt es sich immer noch um versuchte Körperverletzung.

Radtouristen zwingen Mann zum Löschen von Beweisvideo

Was im Übrigen auch für das Anhusten von Menschen gilt, wie es in der baden-württembergischen Gemeinde Illmensee passiert ist. Wie die Polizei Mitte Mai mitteilte, husteten dort zwei Radtouristen die Betreiberin eines Campingplatzes an.

Die 39-Jährige hatte den zwei Männern den Zutritt zum Campingplatz aufgrund der Corona-Beschränkungen verwehrt. Die Radfahrer beleidigten die Betreiberin daraufhin und husteten ihr aus der Nähe ins Gesicht. Handgreiflich wurden sie im Anschluss auch. Allerdings gegen einen Dauercamper, der die Tat der beiden filmte. Nachdem die Radtouristen den Mann angegangen waren, zwangen sie ihn, die Aufnahmen zu löschen, so die Polizei.

(jas)

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