Leipzig. Ein Polizist in Bayern wollte sich den Südsee-Gruß „Aloha“ tätowieren lassen – der Arbeitgeber lehnte ab. Eine Klage scheiterte nun.

„Aloha“ ist die Begrüßungsformel auf Hawaii. Doch für einen Polizisten aus Bayern heißt es nun Abschied nehmen von dem Traum, sich diesen Schriftzug auf den Unterarm tätowieren zu lassen. Dabei hatte er für diesen Traum gekämpft. Durch alle Instanzen. Am Ende hat er doch verloren.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies eine Klage des Mannes in dritter Instanz zurück. Bayerische Polizeivollzugsbeamte dürfen sich nicht sichtbar an Unterarmen, Händen, Kopf oder Hals tätowieren lassen, so das Gericht. Das Verbot ergebe sich aus dem Beamtengesetz des Freistaates.

„Das ist natürlich enttäuschend. Ich finde, es ist nichts Schlimmes, tätowiert zu sein“, sagte der Hauptkommissar Jürgen Prichta nach dem Urteilsspruch.

Verstößt das Tattoo gegen die Neutralitäts- und Repräsentationsfunktion?

Während der Verhandlung hatte der 43-Jährige den Bundesrichtern auch erläutert, warum ihm „Aloha“, dieses Wort, in dem so schön Palmen und Blumenketten mitschwingen, in 15 mal sechs Zentimetern auf dem Unterarm so wichtig wäre.

„Ich war mit meiner Frau in den Flitterwochen auf Hawaii – und das war ein traumhafter Urlaub. Seitdem schmücken mich an anderen Stellen Figuren und Symbole aus dem Hawaiianischen. Das gefällt mir halt“, sagte Prichta. Er sei kein schlechterer Polizist, nur weil er tätowiert sei.

Eine äußerlich erkennbare Tätowierung sei nicht mit der Neutralitäts- und Repräsentationsfunktion von Uniformträgern vereinbar, argumentierte der Richter. Das individuelle Interesse eines Beamten müsse hinter der Notwendigkeit eines neutralen Erscheinungsbildes der Polizei zurücktreten.

Deutsche Polizeigewerkschaft sieht das Urteil skeptisch

Der stellvertretende Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Jürgen Köhnlein, sieht das Urteil skeptisch. Die Polizei hat Nachwuchsprobleme, und junge Leute sind eben oft tätowiert. Jedes Jahr, so Köhnlein, würden im Freistaat schätzungsweise 300 bis 400 Bewerber für den Polizeidienst abgelehnt, weil sie tätowiert sind. „Tattoos sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Und die Polizei rekrutiert aus dieser Mitte der Gesellschaft ihre Bewerber.“

Die Bundesländer handhaben Tätowierungen bei Polizisten ganz unterschiedlich. In der Tattoo-Hauptstadt Berlin werden nach einem Gerichtsurteil von 2019 mittelgroße Tattoos geduldet, in Rheinland-Pfalz müssen sie abgedeckt werden. Lesen Sie auch: Ariana Grande korrigiert Flop-Tattoo – „Es bleibt schlecht“

Gericht in Nordrhein-Westfalen billigt einen Löwenkopf

Auch in Nordrhein-Westfalen kämpft ein Polizist für ein Recht auf Körperkunst. Das Land wollte einen Bewerber aus Recklinghausen für den Polizeidienst ausschließen – wegen eines Löwenkopfs auf seiner linken Brust, einer Körperpartie, die im gewöhnlichen Dienst eher nicht zu sehen ist. Doch der zähnefletschende Löwenkopf wirke angriffslustig und gewaltverherrlichend, so die Argumentation.

Das Oberverwaltungsgericht Gelsenkirchen hielt das für eine Überinterpretation und entschied, dass der Bewerber weiter berücksichtigt werden muss. Der Polizist selber sagte, das Tattoo stehe für ihn für Stärke und Mut. Und das sind Eigenschaften, die man wiederum im Polizeidienst gut gebrauchen kann. Gut gebrüllt.

Auch wenn Tattoos immer beliebter werden, können sie in einigen Fällen sogar zur Gefahr für die Gesundheit werden – etwa, wenn eine Allergie besteht. Auch einige Farben können gefährlich sein und daher sogar bald verboten werden.

(ost, dpa)