Berlin. Wann startet der Regelbetrieb in Schulen und Kitas wieder? Wer hat Anspruch auf erweiterte Notbetreuung? Die wichtigsten Antworten.

  • Rund 15 Millionen Kinder und Jugendliche waren – und sind teils noch immer – von Schließungen der Kitas und Schulen betroffen
  • Jedes Bundesland trifft dabei seine eigenen Entscheidungen – das gilt in den einzelnen Bundesländern
  • Aber was bedeuten Notbetreuung und eingeschränkter Regelbetrieb? Wir erklären die Begriffe

Noch immer können in Deutschland Millionen Kinder nicht wie gewohnt morgens in die Schule oder in die Kita – trotz eingeschränktem Regelbetrieb oder erweiterter Notbetreuung. Die beispiellosen Schul- und Kitaschließung zur Eindämmungen des Coronavirus seit Mitte März haben das Familienleben auf den Kopf gestellt.

Für viele Berufstätige ist die Corona-Krise eine organisatorische – und nervliche – Extremsituation. Millionen von Eltern in Deutschland plagen die Sorgen: Wie bekomme ich den Alltag geregelt, wenn ich meine Kinder komplett selbst betreuen muss? Was bedeutet eingeschränkter Regelbetrieb genau? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wann dürfen Kinder wieder in die Kitas? Die Aussichten in den Bundesländern:

  • Baden-Württemberg: Die Kitas sollen spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.
  • Bayern: Bis 1. Juli sollen alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.
  • Berlin: Bis zum Sommer soll jedes Kita-Kind wieder ein Betreuungsangebot erhalten.
  • Brandenburg: Bei Kitas soll ein eingeschränkter Regelbetrieb anlaufen. Das heißt, alle Brandenburger Kita-Kinder sollen bis zu den Sommerferien Ende Juni wieder in die Kita gehen können – zumindest tageweise.
  • Bremen: Seit dieser Woche können alle Vorschulkinder wieder in Kitas kommen.
  • Hamburg: Kitas gehen seit dem 18. Mai schrittweise in den Regelbetrieb über. Ab 18. Juni sollen wieder alle Kinder die Kindertagesstätten besuchen. In Absprache mit den Trägern soll in einem eingeschränkten Regelbetrieb zunächst eine Betreuung von 20 Stunden pro Woche möglichst an drei Wochentagen gewährleistet werden.
  • Hessen: Seit diesem Dienstag gehen Kitas allmählich in den eingeschränkten Normalbetrieb über.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Kitas stehen wieder allen Kindern offen.
  • Niedersachsen: Die Notbetreuung in den Kitas wird schrittweise ausgeweitet, von Mitte Juni an soll es für alle Kinder ein zeitlich eingeschränktes Angebot für den Kita-Besuch geben.
  • Nordrhein-Westfalen: Kita-Kinder kehren schrittweise zurück. Ab 8. Juni soll es einen „eingeschränkten Regelbetrieb“ für alle Kita-Kinder geben.
  • Rheinland-Pfalz: Die Kitas sollen ab dem 2. Juni für alle öffnen, wenn auch mit Einschränkungen.
  • Saarland: Kitas sollen ab dem 8. Juni wieder einen eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen.
  • Sachsen: Sachsens Kitas können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen.
  • Sachsen-Anhalt: Ab diesem Dienstag sollen Kitas zu einem regulären Betrieb zurückkehren.
  • Schleswig-Holstein: Seit Montag gilt in den Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb.
  • Thüringen: Die Kommunen konnten bislang selbst entscheiden, ob sie in den Kindergärten einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten. Seit diesem Dienstag soll dieser aber an allen Kitas starten.

Lesen Sie hier: Das sind die Corona-Regeln in den Bundesländern

Wann beginnt der Unterricht in den Schulen? Diese Regeln gelten in den Bundesländern:

  • Baden-Württemberg: Viele Schüler gehen bereits wieder zur Schule. Mitte Juni sollen dann alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten.
  • Bayern: Laut Kultusministerium ist rund die Hälfte aller Jahrgänge wieder an den Schulen, erst nach den Pfingstferien Mitte Juni sollen alle Schüler wochenweise in die Schule gehen.
  • Berlin: Alle Schüler haben Unterricht, jedoch nur teilweise in der Schule.
  • Brandenburg: Allen Schülern wird vor den Sommerferien der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht.
  • Bremen: Alle Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt.
  • Hamburg: Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen.
  • Hessen: Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück.
  • Niedersachsen: Die Schüler kehren nach und nach an die Schulen zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.
  • Nordrhein-Westfalen: Alle Schüler erhalten tageweise Präsenzunterricht.
  • Rheinland-Pfalz: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen.
  • Saarland: Im Laufe des Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückkehren.
  • Sachsen: Sachsens Grundschulen können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.
  • Sachsen-Anhalt: Bis zum 15. Juni sollen wieder alle Grundschüler täglich zur Schule kommen.
  • Schleswig-Holstein: Für einige Jahrgänge hat der Unterricht bereits wieder begonnen. Vom 8. Juni an sollen alle Grundschüler wieder eine tägliche Beschulung im Klassenverband erhalten. Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten.
  • Thüringen: Seit diesem Dienstag sollen wieder alle Schüler an einem angepassten Präsenzunterricht teilnehmen können.

Was bedeutet erweiterte Notbetreuung in Kitas und Schulen?

Die Kommunen in den deutschen Bundesländern haben für Schulen und Kitas eine Notbetreuung organisiert. Sie sollte die Betreuung für Kinder sicherstellen, deren Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Dazu zählen etwa Anstellungen in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, bei Polizei, Justiz oder Feuerwehr.

Nach und nach haben die Bundesländer den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. So wurden beispielsweise weitere Berufsgruppen hinzugenommen, der Notbetreuungsanspruch auf Kinder von Alleinerziehenden erweitert oder bei drohender Kindeswohlgefährdung.

Die Ausgestaltung der Regeln im Einzelnen obliegt den Bundesländern. Hier finden Sie weitere Informationen:

Was bedeutet „eingeschränkter Regelbetrieb“?

Der eingeschränkte Regelbetrieb ist Phase 3 von 4 des Planes zur Wiedereröffnung der Kitabetreuung, auf den sich die Familienminister- und -ministerinnen von Bund und Ländern geeinigt haben. Im eingeschränkten Regelbetrieb dürfen auch wieder Kinder in die Kitas gehen, die nicht unter die Notbetreuungsregeln fallen. Gleichzeitig dürfen aber nicht alle Kapazitäten der Kitas ausgenutzt werden. Wie genau die Kita-Plätze begrenzt werden, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

In manchen Bundesländern, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen oder Berlin, dürfen zuerst die Vorschulkinder in die Kitas zurückkehren. Andere Bundesländer wie Brandenburg werden alle Kinder zurück in die Kitas lassen. Diese müssen sich jedoch tageweise abwechseln. In Hessen kündigte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) dagegen an, dass sich der eingeschränkte Regelbetrieb von Kita zu Kita unterscheiden könnte.

Wann die Kitas in den eingeschränkten Regelbetrieb starten ist ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Als bundesweites Ziel gilt, dass bis zu den Sommerferien jedes Kind mindestens einmal in der Woche wieder eine Kita besuchen kann.

Schüler warten hinter einem Schild mit der Aufschrift
Schüler warten hinter einem Schild mit der Aufschrift "Notbetreuung", das auf dem Schulhof der Klenzeschule in München befestigt ist. Zunächst kehrten die Jahrgänge zurück in die Schulen, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen. Und auch die Viertklässler durften aufgrund der Lockerungen der Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in ihre Klassenräume zurück. © dpa | Peter Kneffel

Kann ich zu Hause bleiben, wenn die Schule oder Kita meines Kindes geschlossen ist?

Das Bundesarbeitsministerium weist darauf hin, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zur Betreuung ihrer Kinder eigentlich nur kurz, also zwei oder drei Tage, ohne Lohneinbußen ihrem Arbeitsplatz fernbleiben können. Voraussetzung ist, dass sie ihre Kinder nicht anderweitig betreuen lassen können, etwa von Partnern, Freunden oder Nachbarn. Nach diesen ersten Tagen müssen die Arbeitgeber rein rechtlich niemanden entlohnen, der oder die wegen der Kindesbetreuung nicht arbeitet.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte zu Beginn der Schul- und Kitaschließungen daher eindringlich an alle Firmenchefinnen und Behördenleiter appelliert, zusammen mit ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen großzügige, unbürokratische und einvernehmliche Lösungen zu finden: „In dieser Krise müssen alle zusammenstehen.“

Arbeitnehmer bat er, wenn nötig und möglich, Überstunden abzubauen oder kurzfristig Urlaub zu nehmen. Alternativen seien auch das Arbeiten zuhause oder „kreative Arbeitszeitmodelle“. Auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) rief zu Solidarität und Eigeninitiative auf. Freunde, Bekannte oder Nachbarn sollten sich unterstützen und aufeinander achten.

Bekomme ich Corona-Lohnfortzahlung, wenn ich keine Betreuung habe?

Eltern können bis zu 67 Prozent ihres Lohns vom Staat erhalten, wenn sie Kinder unter zwölf Jahren während der Pandemie wegen geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen und deshalb Einkommensverluste haben. Die Leistung ist aber begrenzt auf 2016 Euro für einen vollen Monat.

Zur weiteren Entlastung von berufstätigen Eltern hat das Kabinett die Verlängerung der Lohnfortzahlung beschlossen. Statt bisher höchstens sechs Wochen je Elternteil soll der Lohnersatz künftig maximal zehn Wochenlang pro Elternteil gezahlt werden. Alleinerziehende haben sogar Anrecht auf maximal 20 Wochen Lohnersatz.

Sind die Abiturprüfungen in Gefahr?

Die Abiturprüfungen finden statt. Darauf haben sich die Länder auf der Kultusministerkonferenz geeinigt. In den meisten Bundesländern laufen aktuell die schriftlichen Abiturprüfungen oder haben sogar bereits stattgefunden. In Nordrhein-Westfalen gibt es einen Notfallplan, der vorsieht, dass Schüler, die wegen der Quarantäne-Regelungen die Abiturprüfung nicht schreiben können, die Klausuren an einem zentralen Nachschreibetermin nachholen.

Der Deutsche Hochschulverband fordert einen Noten-Bonus für den Fall, dass das diesjährige Abitur infolge der Corona-Krise schlechter ausfallen sollte als im Durchschnitt der letzten Jahre. „Für den Abiturjahrgang 2020 darf kein Nachteil entstehen“, sagte Verbandspräsident Bernhard Kempen unserer Redaktion.

Was bedeutet häusliche Quarantäne? Mehr erfahren Sie hier.

Abiturienten am Gymnasium Dresden Klotzsche sind zurück im Unterricht.
Abiturienten am Gymnasium Dresden Klotzsche sind zurück im Unterricht. © dpa | Robert Michael

Wie viele Menschen sind in Deutschland von der Schul- und Kita-Schließung besonders hart betroffen?

Bei mehr als 2,2 Millionen Kindern bis 16 Jahren bundesweit sind beide Eltern oder das alleinerziehende Elternteil in Vollzeit beschäftigt. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamts hervor, die die Linke im Bundestag angefragt hatte.

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In Westdeutschland sind es rund 1,1 Millionen Kinder bis 16, bei denen beide Eltern vollzeittätig sind, dazu kommen mehr als 410.000 Alleinerziehende in Vollzeit. Bei 4,1 Millionen ist ein Elternteil vollzeit- und eines teilzeitbeschäftigt. Bei den Alleinerziehenden in Westdeutschland sind es knapp 600.000, die in Teilzeit arbeiten.

In Ostdeutschland sind bei rund 570.000 Kindern beide Eltern voll beschäftigt, bei 180.000 ist das beim alleinerziehenden Elternteil der Fall. Ein Elternteil in Voll- und eines Teilzeitbeschäftigung – so ist die Situation bei 640.000 Kindern bis 16 in Ostdeutschland. 160.000 Alleinerziehende sind in Teilzeitbeschäftigung.

(fmg/dpa/afp)

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