Berlin/Karlsruhe. Ein Mörder ging gegen Berichte vor, die bis zum heutige Tag seinen vollen Namen nennen. Was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf Vergessen im Internet gestärkt. Die Karlsruher Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde eines Mannes statt, der 1982 wegen Mord verurteilt wurde. Der Mann beschwerte sich darin über Artikel, die noch heute online zu lesen sind und seinen vollen Namen nennen. Das Verfassungsgericht hat dazu am Mittwoch einen Bericht veröffentlicht.

Recht auf Vergessen: Grundrechte und Pressefreiheit sind abzuwägen

Folglich könnten Medien dazu verpflichtet sein, eine zeitlich unbegrenzte Veröffentlichung von Artikeln mit personenbezogenen Daten zu verhindern. Zumutbare Vorkehrungen gegen diese Auffindbarkeit wären in Betracht zu ziehen gewesen, urteilten die Verfassungsrichter. Die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht seien abzuwägen.

Während der aktuellen Berichterstattung seien grundsätzlich seien auch identifizierende Berichte über rechtskräftig verurteilte Straftäter zulässig. Das berechtigte Interesse an einer identifizierenden Berichterstattung nehme mit zunehmendem zeitlichen Abstand zur Tat aber ab, so die Richter. (yah/dpa)