Berlin. Der „Tatort: Das Leben nach dem Tod“ handelt von der Todesstrafe in der DDR. Über 160 Menschen wurden damals hingerichtet. Die Fakten.

Ein toter Senior liegt in seiner Wohnung – ist es nur ein Unfall gewesen? So beginnt der neue „Tatort“ aus Berlin mit dem Titel „Das Leben nach dem Tod“.

Meret Becker als Kriminalhauptkommissarin Nina Rubin glaubt zuerst gar nicht an ein Verbrechen. Mark Waschke als Kriminalhauptkommissar Robert Karow ist aber sicher, dass sein Nachbar nicht eines natürlichen Todes gestorben ist.

Die Spur führt zu Gerd Böhnke, gespielt von Otto Mellies. Ein früherer Richter aus der DDR, der ein düsteres Geheimnis hat.

Der „Tatort“ aus Berlin thematisiert zum 30. Jahrestag des Mauerfalls „ein wenig bekanntes (...) Stück Geschichte“, so die Ankündigung der ARD. Das Thema: die Todesstrafe in der DDR.

Berliner „Tatort“- Gestorben wird später

Der „Tatort“ aus Berlin handelt unter anderem von der Todesstrafe in der DDR. Damit wird klar: Totgeglaubte leben manchmal länger. Staatsanwältin Jennifer Wieland (Lisa Hrdina) folgt Hauptkommissarin Nina Rubin (Meret Becker) zu einer Leichenschau.
Der „Tatort“ aus Berlin handelt unter anderem von der Todesstrafe in der DDR. Damit wird klar: Totgeglaubte leben manchmal länger. Staatsanwältin Jennifer Wieland (Lisa Hrdina) folgt Hauptkommissarin Nina Rubin (Meret Becker) zu einer Leichenschau. © rbb/Marcus Glahn | rbb/Marcus Glahn
Hajo Holzkamp (Timo Hack) war als kleiner Junge Zeuge einer blutigen Tat.
Hajo Holzkamp (Timo Hack) war als kleiner Junge Zeuge einer blutigen Tat. © rbb/Marcus Glahn | rbb/Marcus Glahn
In der Wohnung des Mordopfers Fritz Irrgang überlegen Nina Rubin (Meret Becker) und Karow (Mark Waschke), ob die an der Wand hängende gekreuzigte Dismas-Figur ihnen bei der Lösung des Falles weiterhelfen kann.
In der Wohnung des Mordopfers Fritz Irrgang überlegen Nina Rubin (Meret Becker) und Karow (Mark Waschke), ob die an der Wand hängende gekreuzigte Dismas-Figur ihnen bei der Lösung des Falles weiterhelfen kann. © rbb/Marcus Glahn | rbb/Marcus Glahn
Rechtsmedizinerin Jamila Marques (Cynthia Micas) untersucht die mumifizierte Leiche Fritz Irrgangs (Klaus Grape).
Rechtsmedizinerin Jamila Marques (Cynthia Micas) untersucht die mumifizierte Leiche Fritz Irrgangs (Klaus Grape). © rbb/Marcus Glahn | rbb/Marcus Glahn
Nina Rubin überrascht Karow in einem Moment der Einsamkeit und Trauer.
Nina Rubin überrascht Karow in einem Moment der Einsamkeit und Trauer. © rbb/Marcus Glahn | rbb/Marcus Glahn
Liz Holzkamp (Britta Hammelstein) und ihr Mann Hajo (Christian Kuchenbuch) lernten sich in der Psychiatrie kennen, wo sie lernten, ihre Erfahrungen mit Gewalt zu verarbeiten.
Liz Holzkamp (Britta Hammelstein) und ihr Mann Hajo (Christian Kuchenbuch) lernten sich in der Psychiatrie kennen, wo sie lernten, ihre Erfahrungen mit Gewalt zu verarbeiten. © rbb/Marcus Glahn | rbb/Marcus Glahn
Im Supermarkt hat sich Richter Gerd Böhnke verschanzt. Wird Nina Rubin (Meret Becker) ihren Kollegen Karow (Mark Waschke) überzeugen dort hineinzugehen?
Im Supermarkt hat sich Richter Gerd Böhnke verschanzt. Wird Nina Rubin (Meret Becker) ihren Kollegen Karow (Mark Waschke) überzeugen dort hineinzugehen? © rbb/Marcus Glahn | rbb/Marcus Glahn
1/7

„Tatort“ zur Todesstrafe in der DDR – wie oft wurde sie verhängt?

Tatsächlich: Mehr als 200 Menschen wurden in der DDR zum Tode verurteilt. Rund 160 Mal wurde das Urteil auch vollstreckt – genaue Opferzahlen gibt es nicht. Die erste Hinrichtung in der Deutschen Demokratischen Republik wurde 1949 vollzogen, die letzte 1981 – es war die letzte per Gerichtsurteil verhängte und umgesetzte Todesstrafe auf deutschem Boden.

Für die Hinrichtungen gab es drei mögliche Tatbestände:

  • NS-Verbrechen
  • Politische Straftaten wie Spionage
  • (Sonstige) Tötungsdelikte

Todesstrafe in der DDR: In der Strafvollzugsanstalt in der Alfred-Kästner-Straße in Leipzig wurden die Todesurteile des DDR-Regimes vollstreckt.
Todesstrafe in der DDR: In der Strafvollzugsanstalt in der Alfred-Kästner-Straße in Leipzig wurden die Todesurteile des DDR-Regimes vollstreckt. © imago/STAR-MEDIA | imago/STAR-MEDIA

Todesstrafe in der DDR: Welche Hinrichtungsformen gab es?

Am häufigsten getötet wurde mit der Guillotine. Doch mehrfach starb der Verurteilte nicht sofort durch die Klinge. Das Fallbeil stammte noch aus der NS-Zeit. Seit 1968 kam nur noch der „unerwartete Nahschuss“ zum Einsatz, eine sowjetische Methode. Heißt: Die Verurteilten betraten einen Raum und wurden unvermittelt mit einer schallgeschützten Pistole von hinten erschossen.

Was führte zur Abschaffung der Todesstrafe in der DDR?

1987 wollte SED-Chef Erich Honecker die Bundesrepublik besuchen. Honecker wollte im Vorfeld demonstrieren, dass ihm Menschenrechte durchaus wichtig sind. Er entschied öffentlichkeitswirksam, die Todesstrafe abzuschaffen.

Am 17. Juli 1987 berichtete die „Aktuelle Kamera“, dass es keinerlei Anlass mehr geben würde, da Nazi- und Kriegsverbrechen gesühnt seien und damit keine „historischen Erfordernisse“ für die Todesstrafe mehr gegeben seien. Damit war die Todesstrafe in Deutschland Geschichte.

Wo wurden Menschen in der DDR hingerichtet?

Anfangs fanden die Hinrichtungen in Dresden statt, im Gebäude des ehemaligen königlich-sächsischen Landgerichts. Verbrannt wurden die Leichen anonym im Urnenhain Tolkewitz.

1957 wurde das Gebäude von der Technischen Universität übernommen. Fortan wurden die Hinrichtungen in Leipzig in der Justizvollzugsanstalt im Gebäude des ehemaligen Königlichen Landgerichts durchgeführt.

Im „Tatort“ heißt es, die Todesstrafen wurden verschleiert. Stimmt das?

Tatsächlich waren sich die Verantwortlichen durchaus bewusst, dass ihre Taten Grenzen überschritten. Zwar waren Schauprozesse in den 1950er-Jahren noch üblich. Ab 1960 schwieg das Regime jedoch darüber.

Verschleiert wurde mit großem Aufwand: Totenscheine wurden mit zusammenfantasierten Gesundheitsumständen ausgefüllt. Wer einen Totenschein in die Finger bekam, las nichts von Fallbeil oder Waffe – sondern von schwachen Herzen und Kreislaufversagen Gefangener.

Wer war das letzte Opfer der Todesstrafe in der DDR?

Weiße Rose auf dem Grabmal von Dr. Werner Teske auf dem Südfriedhof in Leipzig. Teske war der letzte in der DDR von der Regierung hingerichtete.
Weiße Rose auf dem Grabmal von Dr. Werner Teske auf dem Südfriedhof in Leipzig. Teske war der letzte in der DDR von der Regierung hingerichtete. © imago/STAR-MEDIA | imago/STAR-MEDIA

Zuletzt wurde Werner Teske getötet. Wegen „begangener, vollendeter und vorbereiteter Spionage besonders schweren Falls in Tateinheit mit Fahnenflucht in schwerem Fall“. Der Fall wurde geheim gehalten – seiner Familie wurde gesagt, er sei bei einem Unfall ums Leben gekommen. Seine Frau und Tochter mussten ohne weiterführende Erklärungen aus Berlin wegziehen.

Teske hatte bei der Stasi gearbeitet und Unterlagen mit nach Hause genommen, seine Flucht in den Westen vorbereitet und die Papiere wohl mitnehmen wollen.

Das flog auf. Da bereits ein Mitarbeiter erfolgreich entkommen war, wurde an Teske ein Exempel statuiert. Auch wenn es bei ihm nur bei Planungen für die Flucht blieb, wurde die Todesstrafe verhängt – dem DDR-Recht widersprechend.

Wer tötete die Verurteilten?

Zwischen 1969 und 1981 war es Hermann Lorenz, Offizier im Organ Strafvollzug des Ministerium des Inneren – als „letzter Henker der DDR“ ließ er sich 1991 von Roger Willemsen interviewen, in Teilen gezeigt in dem Film „Henker – Der Tod hat ein Gesicht“ von 2001.

Er sagte: „Ich habe keinen erlebt, der geschrien oder Widerstand geleistet hätte. Dafür ging alles viel zu schnell.“ Nach dem Schuss sei das Thema für ihn immer erledigt gewesen, gewusst hatte bis auf den Auftraggeber niemand von seinem finsteren Nebenjob Laut „MDR“ gab es 150 Mark pro Hinrichtung.

Im Gespräch mit Willensem räumte er Schuldgefühle ein: Er würde das alles gern ungeschehen machen. Nach diesem Gespräch zog sich Lorenz aus der Öffentlichkeit zurück. Er starb 2001 in Leipzig.

War die Todesstrafe in Deutschland damit Geschichte?

Praktisch ja, theoretisch nein. Hessen hat 2018 nach 72 Jahren als letztes deutsche Bundesland die Todesstrafe abgeschafft. Allerdings handelte es sich dabei um ein Relikt, das ohnehin nicht mehr hätte umgesetzt werden dürfen. Denn: Bundesrecht steht über Landesrecht – und die Bundesrepublik hatte die Todesstrafe bereits 1949 abgeschafft.

Die Zahl der dokumentierten Hinrichtungen weltweit ist auf ein Zehn-Jahres-Tief gesunken. Allerdings gibt es noch viele Länder, die Todesstrafen verhängen. Teilweise reicht schon Andersgläubigkeit oder Homosexualität für ein solches Urteil. Zudem unterscheiden sich die Methoden massiv. In Saudi-Arabien etwa wird auch gekreuzigt.

Die „Tatort“-Folge aus Berlin ist in der Mediathek zu sehen.