Hessen schafft die Todesstrafe ab – nach 72 Jahren
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Von Tobias Kisling
Wiesbaden/Berlin. Bei einer Volksabstimmung haben die Hessen auch über die Todesstrafe entschieden. Sie stand noch in der Verfassung des Bundeslandes.
Eine Kuriosität des hessischen Rechts wird abgeschafft: Künftig soll die Todesstrafe aus der hessischen Landesverfassung entfernt werden. 83,2 Prozent der Wähler sprachen sich dafür aus, dass die Todesstrafe aus der Landesverfassung gestrichen wird. Hessen ist damit das letzte Bundesland, das die Todesstrafe abschafft.
Bei der Landtagswahl am vergangenen Sonntag waren die Hessen auch aufgefordert, über insgesamt fünf Verfassungsänderungen abzustimmen – darunter auch die Abschaffung der Todesstrafe.
Sie scheint aber immer noch zahlreiche Befürworter zu haben: Fast eine halbe Million Menschen und somit 16,8 Prozent der Wähler stimmten gegen die Verfassungsänderung. Sie hätten die Todesstrafe demnach gerne weiterhin in der Landesverfassung gesehen.
Sieger und Verlierer der Wahl in Hessen
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Artikel 21 wird umformuliert
Konkret geändert wird nun Artikel 21 der Landesverfassung. In diesem Artikel, der sich mit Strafbarkeit und Justiz auseinandersetzt, hieß es bisher zu Straftätern: „Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.“
Nun wird dieser Satz geändert in „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Zudem wird ein Artikel geändert, in dem es heißt, dass die Landesregierung Todesurteile beschließen muss.
Letztes Bundesland mit der Strafform
Die Abstimmung am Sonntag hatte nur noch symbolischen Wert. Anwendbar war die Strafe seit Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 nicht mehr, da das Grundgesetz die Todesstrafe verbietet und das Grundgesetz als Bundesgesetz über dem Landesrecht steht.
Dass der Passus überhaupt noch in der Verfassung stand, hat historische Gründe. Hessen hat die älteste noch aktive Landesverfassung. Bereits drei Jahre vor der Verabschiedung des Grundgesetzes verabschiedeten die Hessen 1946 ihre Verfassung.
Zwei Männer erhielten das Todesurteil
In der dreijährigen Zeit, in der die Todesstrafe anwendbar war, wurden auch tatsächlich zwei Männer zum Tode verurteilt. Ein Mann hatte seine Frau ermordet und sollte dafür hingerichtet werden. Bei dem anderen Urteil handelte es sich um Hans-Bodo Gorgaß, der am Euthanasieprogramm im Nationalsozialismus mitgewirkt hatte und für Mord in mindestens tausend Fällen verurteilt wurde.
Das letzte Mahl – Das essen zum Tode Verurteilte
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Beide Todesurteile wurden allerdings nicht vollstreckt, sondern in lebenslange Haft umgewandelt.
In Bayern stand die Todesstrafe noch bis 1998 in der Landesverfassung. 20 Jahre später wird sie nun auch im letzten deutschen Bundesland Geschichte.